Wohngebäudeversicherung – Richtige Schadenmeldung

Das eigene Haus gehört zu den finanziell wertvollsten Anschaffungen. Nicht selten wird das eigene Heim mit Immobilienkrediten oder Darlehen über viele Jahre finanziert. Ein umfangreicher Versicherungsschutz des Gebäudes ist daher unerlässlich.

Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementarschäden können finanzielle Folgen nach sich ziehen welche über eine Wohngebäudeversicherung reguliert werden können.

Mehr Informationen zum optimalen Versicherungsschutz für das Eigenheim können Sie in unseren Artikeln zur Wohngebäudeversicherung und nachhaltigen Wohngebäudeversicherung erfahren.

Inhaltsübersicht

Vorgehensweise bei einem Wohngebäudeschaden

 Vermeiden Sie Folgeschäden: Bei einem Feuer alarmieren Sie so schnell es geht die Feuerwehr, bei einem Leitungswassersschaden durch ein gebrochenes Rohr, drehen Sie umgehend den Haupthahn zu. 

 Dokumentation des Schadens: Damit die Wohngebäudeversicherung Ihren entstandenen Schaden bewerten und regulieren kann, machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videos der Beschädigungen, beschädigten oder den zerstörten Gegenständen.

 Polizeiliche Anzeige: Wenn Beschädigungen durch kriminelle Handlungen entstanden sind wie bei einem Einbruch.

 Aufbewahrungspflicht: Heben Sie sämtliche Beschädigte oder zerstörte Gegenstände und Rechnungen auf während der Schadenbearbeitung durch die Versicherung.

 Schadenmeldung an die Ge­bäude­ver­si­che­rung: Melden Sie den Schaden schnellsten telefonisch oder per E-Mail Ihrer Wohngebäudeversicherung oder Ihrem Ansprechpartner.

Wie Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden können

 Melden Sie den entstandenen Schaden und dessen Ursache schnellstens der jeweiligen Versicherung oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

 Die Schadenmeldung kann per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.


Welche Angaben zur Schadenregulierung benötigt werden

 Schadentag / Datum

 Schadenuhrzeit

 Schadenursache

 Schadenschilderung

 Aussagekräftige Fotos und Videos

 Auflistung der bisher getroffenen Schadenminderungsmaßnahmen mit Gerätschaften und Per­sonenanzahl

 Kostenvoranschläge zur Prüfung durch die Versicherung

 Polizeiliches Aktenzeichen, falls eine Anzeige erstattet wurde

Nach der Schadenmeldung

Wenn Sie den Schaden der Versicherung gemeldet haben und sämtliche Arbeiten zur Eindämmung des Schadens abgeschlossen sind, warten Sie ab.

Entsorgen Sie keine Gegenstände, die vom Schaden betroffen sind oder führen Reparaturarbeiten durch!

Gegebenenfalls beauftragt die Wohngebäudeversicherung einen Gutachter zur Aufnahme und Protokollierung des Schadens damit sich die jeweilige Ge­bäude­ver­si­che­rung ein genaues Bild über das Schadenausmaß, die Schadenhöhe und der notwenigen Reparaturarbeiten machen kann.


Reparaturfreigabe durch die Wohngebäudeversicherung

Sicherlich möchten Sie den Ihnen entstanden Gebäudeschaden so schnell es geht reparieren lassen bzw. behoben haben.

Veranlassen Sie keine Reparaturen ohne vorherige Freigabe der Wohngebäudeversicherung. Dies gilt ebenso für Aufräumarbeiten oder Entsorgungen.

Ihre Wohngebäudeversicherung prüft Anhand der eingereichten Unterlagen welche Reparaturarbeiten oder Neuanschaffungen zu welcher Entschädigungshöhe übernommen bzw. freigegeben werden.

Reparatur- und Widerherstellungsarbeiten werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn diese in der gleichen Art und Güte vorgenommen wurden.

Unter Umständen tragen Sie Mehrkosten durch wertsteigernde Maßnahmen selbst. 


Häufig gestellte Fragen

Was bezahlt die Wohngebäudeversicherung? 

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schäden am Gebäude, an versicherten Nebengebäuden wir Garagen oder an Objekten weleche fest mit dem Gebäude verbunden sind. 

Wann wird ein Gutachter beauftragt? 

Im Normalfall entscheidet die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Gutachter beauftragt wird. Oftmals kommt dieser zum Einsatz nach einem Wasserschaden, bei besonders hohen Schäden oder wenn der Schadenumfang erst noch ermittelt werden muss. 

Wie lange kann man einen Gebäudeschaden melden? 

Es gibt keine  festgelegte Frist. Für eine erfolgreiche Bearbeitung des Gebädueschadens sollte die Schadenmeldung jeodch schnellstmöglich erfolgen. 


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