Grundfähigkeitenversicherung: Eine Alternative zum Einkommensschutz


Von Geburt an haben alle gesunden Menschen Fähigkeiten wie zum Beispiel Knien, Bücken, Gehen, Stehen oder Sehen. Um hier nur ein paar genannt zu haben.

Wenn diese Sinne oder Fähigkeiten, die zur Ausübung vieler Berufe benötigt werden, nicht mehr funktionieren, besteht die Gefahr dem aktuellen Beruf nicht mehr nachgehen zu können und somit droht der Verlust des Einkommens.

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nicht ausüben können, sind die staatlichen Leistungen (halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom Brutto und die volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom Brutto) zu gering und nicht ausreichend.

Deshalb sollten Sie bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft / Ihres Einkommens in Ihren Überlegungen auch eine Grundfähigkeitsversicherung mit einbeziehen.


Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­unfähig­keitsversicherung und der Grundfähigkeitenversicherung?

Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung oder der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte  wird der zuletzt ausgeübte Beruf bzw. die Fertigkeiten, welche zur Ausübung notwendig sind, versichert. Wenn aus gesundheitlichen Gründen dem Beruf nur noch zur Hälfte nachgegangen werden kann, erhalte ich eine Leistung.

Dies ist bei der GF-Versicherung anders.  

In der Grundfähigkeitenversicherung wird der Verlust verschiedener Fähigkeiten abgedeckt. Ob Sie nach dem Verlust von z.B. Sprechen, Treppensteigen oder Heben Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist unbedeutend. Hier zählt rein der Verlust einer versicherten Fähigkeit.

Welche Fähigkeiten sind versichert?

Da es noch keine einheitliche Beschreibung seitens der Versicherungen gibt definiert jede Gesellschaft selbst, was Stehen oder Verlust des Gleichgewichtssinns bedeutet. Die meisten Versicherungen bieten folgende Fähigkeiten an: Sehen, Sprechen, Hören, Sitzen, Greifen, Gehen, Stehen, Tragen, Knien, Bücken, Eigenverantwortliches Handeln.

Zusätzlich sind Fähigkeiten wie z.B. der Verlust des Führerscheins, Psyche im schweren Ausmaß oder Bedienung eines Touchscreens erweiternd ein schließbar.


Was bei der Beantragung einer Grundgähigkeitenversicherung zu beachten ist

Auch bei der Grundfähigkeitsversicherung müssen vor Abschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Das sind zwar deutlicher weniger als bei einer BU-Versicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte aber dennoch gibt es keine Absicherung ohne Gesundheitsprüfung des Versicherers.  

Großer Vorteil der Grundfähigkeitenversicherung:

 Es müssen keine Fragen zu Psychischen Vorerkrankung beantwortet werden!

Sollte bei der Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen etwas mit „JA“ angekreuzt werden, kann eine anonymisierte Risikovorabanfrage gestellt werden, um vorab ein Votum zu erhalten ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie versicherbar sind.


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