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In Deutschland ist die Krankenversicherung eine sogenannte Pflichtversicherung.
Dies bedeutet, dass jeder Bürger bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) für die gesundheitliche Vorsorge versichert sein muss.
Leistungen und Beiträge verändern sich in beiden Systemen im Laufe der Jahre, ebenso wie Ihre finanzielle, Familiäre oder gesundheitliche Situation.
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Arbeitnehmer die ein jährliches Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze (2022 / 5.550 € pro Monat) verdienen, müssen sich einer gesetzlichen Krankenkasse anschließen. Einen Krankenkassenvergleich können Sie direkt auf unserer Homepage durchführen.
Für zusätzlichen Versicherungsschutz bieten sich sogenannte private Krankenzusatzversicherungen an.
Sie sind angestellter Arbeitnehmer und verdienen oberhalb der Jahresentgeltgrenze? Dann können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder in eine private Vollversicherung wechseln.
Als Selbständiger können Sie sich zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Für Beamte oder Beamtinnen gibt es spezielle Beihilfetarife.
Am deutschen Versicherungsmarkt gibt es ungefähr 43 Unternehmen mit insgesamt 4.000 Tarifen welche private Krankenversicherungen anbieten.
Natürlich hat jede Gesellschaft unterschiedliche Tarife und Bedingungen.
Wir als unabhängiger Versicherungsmakler aus Kempten bieten Ihnen einen auf Ihre Wünsche abgestellten Service, um die beste Krankenversicherung zu finden.
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Ohne eine genaue Betrachtung Ihrer aktuellen Situation kann dies nicht auf anhieb beurteilt werden. Dennoch versuchen wir Ihnen ein paar Beispiele zur ersten Information mit auf den Weg zu geben.
Beitragshöhe
Die Beiträge einer privaten Vollversicherung hängen vom ausgewählten Leistungsumfang, Ihrem Alter und Ihrer gesundheitlichen Situation ab.
In der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen Sie einen prozentualen Anteil (14,6%) von Ihrem Bruttoverdienst. Ihre Gesundheit und Ihr alter spielen hier keine Rolle.
Leistungen
Bei der privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Leistungen individuell vereinbaren.
Ob dies Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel betrifft.
Innerhalb der GKV zählt der sogenannte EBM. Dies ist ein einheitlicher Bewertungsmaßstab, welcher durch einen Bewertungsausschuss aus Vertretern der kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes festgelegt wird. Hier wird geregelt für welche Ärztlichen Behandlungen es eine Leistung gibt.
Wenn für Sie die Möglichkeit und der Wunsch zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung besteht, können Sie bei allen Gesellschaften Ihren PKV Tarif flexibel gestalten.
Sie legen selbst fest welche Erstattungshöhen Sie in den Bereichen Zahnersatz – Zahnbehandlung, Heilmittel – Hilfsmittel oder Medikamentenkosten erwarten.
Ebenso können Sie sich für eine frei Arztwahl, Einbett- oder Zweibettzimmer, einen Spezialisten, offenen oder geschlossenen Heilmittelkatolog uvm. entscheiden.
Je besser Ihre Leistungen sind, umso höher ist der monatliche zu bezahlende Beitrag.
Dieser kann mit einem vereinbarten Selbstbehalt wieder etwas gesenkt werden.
Wurden Sie ärztlich behandelt bezahlen Sie bis zum vereinbarten Selbstbehalt alle Rechnung aus eigener Tasche, haben Sie keinen vereinbart so gehen Sie zumindest zuerst in Vorleistung und reichen die Arztrechnung an Ihr Versicherungsunternehmen weiter.
Die eingereichte Rechnung wird überprüft und die Ihnen entstanden Kosten werden je nach versicherten Tarifen wieder erstattet.
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Zu dem größten Vorteil der privaten Krankenversicherung zählt sicherlich der individuell vereinbare Versicherungsschutz.
Ebenso erhält man als sogenannter Privatpatient wesentlich schneller einen Termin bei einem Spezialisten.
Bei Personen mit hohem Einkommen besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer monatlichen Einsparung.
Wenn Sie einen Schutz mit hohem Leistungsumfang wünschen, ist die private Krankenvollversicherung die richtige Wahl.
Ein Nachteil der PKV sind sicherlich die steigenden kosten im Rentenalter. Gerade deswegen ist es sehr wichtig sich von Anfang an bei einem beitragsstabilen Unternehmen zu versichern und eine eventuelle Einsparung nicht „auf den Kopf zu hauen“ sondern als Rücklage anlegen.
Zusätzlich gibt es in einer PKV keinen Annahmezwang. Das Versicherungsunternehmen legt Ihre eigenen Annahmebedingungen zugrunde.
Bei Vorerkrankungen kann dies zu Risikozuschlägen führen.
Wie dies vermieden werden kann, erfahren Sie im nächsten Punkt: Wie beantrage ich meine PKV.
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Sie können ihre private Krankenversicherung selbst im Internet abschließen oder zu einer Versicherung gehen und einen Antrag stellen.
Wenn Sie aber über einen Vergleich verschiedener Angebote und Tarife nachdenken, ist dieses vorgehen nicht zu empfehlen.
Wir stehen Ihnen gerne als unabhängig agierender Versicherungsmakler aus Kempten zur Verfügung.
Bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung müssen Sie eine ganze Reihe an Gesundheitsfragen beantworten.Hier erfährt der Versicherer Ihre persönlichen Risiken, welche die Versichertengemeinde aber auch Ihren monatlichen Zahlbeitrag beeinflussen.
In einem Leistungsfall wird die Gesellschaft prüfen, ob Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und korrekt beantwortet haben.Ist dies nicht der Fall, droht Ihnen eine Leistungsverweigerung.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen als Versicherungsmakler die Einholung der Krankenakte, Arztberichte, um für Sie eine anonyme Risikovorabanfrage zu stellen.
Im Anschluss erhalten wir ein Votum. Aus diesem geht hervor ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie das angefragte Unternehmen versichert.
Ihre Finanzprofis Allgäu,
Nikolai Ade und Michael Köcheler