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Ein Rechtsstreit kostet immer Geld. Ihr Gegner muss diese Kosten nur dann übernehmen, wenn er vor Gericht verliert. Daher scheuen viele solch eine Auseinandersetzung aus Angst vor den entstehenden Kosten – und das selbst wenn sie im Recht sind. Eine Rechtsschutz-Versicherung kann sämtliche Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten abdecken, die Sie führen müssen.
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Alle rechtlichen Belange können grundsätzlich versichert werden. Je nach Bedarf können für verschiedene juristische Bereiche spezielle Versicherungen abgeschlossen werden. Auch der Zusatzbaustein für Straßenverkehr kann eingeschlossen werden welcher Sie als Halter, Eigentümer, Fahrer, Fahrradfahrer oder Insasse absichert.
Für die Absicherung bei Streitigkeiten im Immobilienbereich gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Vom Versicherungsschutz ist als Beispiel Schadenanspruch Dritter, Streitigkeiten aus: Vorsatz, mit der eigenen Versicherung, mit mitversicherten Personen, Spiel bzw. Wettverträgen, Halt bzw. Parkverbot.
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Die Kosten für den eigenen Anwalt oder eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Zusätzlich werden die anfallenden Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder oder für Sachverständige getragen.
Versichert werden kann der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder oder volljährige Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausüben.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Verschiedene Auseinandersetzungen müssen allerdings in Deutschland ausgetragen werden. Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz besteht lediglich vor deutschen Gerichten.
Es besteht eine dreimonatige Wartezeit für den Bereich Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialrechtsschutz oder dem Verwaltungsrechtsschutz.
Die Wartezeit entfällt, wenn eine gleichartige Versicherung bereits besteht oder vor Abschluss bestanden hat.
Keine Wartezeit gilt für Leistungsarten bei Schadenersatz, Disziplinar, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Familien und Erbrecht oder geschlossenen Kaufverträgen.
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