Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Ihr Recht gut versichert


Ein Rechtsstreit kostet immer Geld. Ihr Gegner muss diese Kosten nur dann übernehmen, wenn er vor Gericht verliert. Daher scheuen viele solch eine Auseinandersetzung aus Angst vor den entstehenden Kosten – und das selbst wenn sie im Recht sind. Eine Rechtsschutz-Versicherung kann sämtliche Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten abdecken, die Sie führen müssen.


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Was sichert eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Alle rechtlichen Belange können grundsätzlich versichert werden. Je nach Bedarf können für verschiedene juristische Bereiche spezielle Versicherungen abgeschlossen werden. Auch der Zusatzbaustein für Straßenverkehr kann eingeschlossen werden welcher Sie als Halter, Eigentümer, Fahrer, Fahrradfahrer oder Insasse absichert.

Für die Absicherung bei Streitigkeiten im Immobilienbereich gibt es spezielle Rechts­schutz­ver­si­che­rungen.

Welche Leistungsausschlüsse gibt es?

Vom Versicherungsschutz ist als Beispiel Schadenanspruch Dritter, Streitigkeiten aus: Vorsatz, mit der eigenen Versicherung, mit mitversicherten Per­sonen, Spiel bzw. Wettverträgen, Halt bzw. Parkverbot.

Verschiedene Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt

Welche Kosten eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt

Die Kosten für den eigenen Anwalt oder eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Zusätzlich werden die anfallenden Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder oder für Sachverständige getragen.

Wer kann alles versichert werden?

Versichert werden kann der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder oder volljährige Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausüben.

Weltweit bestens abgesichert

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Verschiedene Auseinandersetzungen müssen allerdings in Deutschland ausgetragen werden. Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz besteht lediglich vor deutschen Gerichten.

Was vor Antragstellung beachtet werden sollte

Es besteht eine dreimonatige Wartezeit für den Bereich Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialrechtsschutz oder dem Verwaltungsrechtsschutz.

Die Wartezeit entfällt, wenn eine gleichartige Versicherung bereits besteht oder vor Abschluss bestanden hat.

Keine Wartezeit gilt für Leistungsarten bei Schadenersatz, Disziplinar, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Familien und Erbrecht oder geschlossenen Kaufverträgen.


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