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Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier.
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Jeder, der ein Tier besitzt zum Beispiel einen Hund oder ein Pferd. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier ob Hund oder Pferd versichert werden muss.Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung so früh wie möglich mitteilen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.
Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z.B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.
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