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Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden bei einer anderen Person verursacht haben. Eine Haftpflichtversicherung regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.
Schützt Sie und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten
Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
Zusätzliche Leistungseinschlüsse möglich
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.
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Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.
Für Beamte oder angestellte im öffentlichen Dienst gibt es eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung.
In einem Familientarif sind der Ehepartner und die Kinder automatisch mitversichert. Für Singles bzw. alleinstehende gibt es spezielle Angebote.
Versichert sind Schäden an Personen, Sachen oder Vermögensschäden. In manchen Tarifen sind ebenso Mietsachschäden eingeschlossen.
Durch die private Haftpflichtversicherung werden an Sie berechtigte Schadenersatzansprüche reguliert. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Gerichtsprozess übernimmt ebenfalls die private Haftpflichtversicherung.
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Die Höhe der Deckungssumme kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen reicht eine niedrige Versicherungssumme aus, um entstandene Schäden zu ersetzen. Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadenersatzforderung, wenn der entstandene Schaden Ihre Versicherungsdeckung übersteigt.
Wir als Versicherungsmakler aus dem Allgäu empfehlen unseren Kunden eine pauschale Versicherungssumme über 50. Mio. € bei Personen, Sach- oder Vermögensschäden.
Wer bis nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei seinen Eltern mitversichert bleiben. Nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums oder bei Erreichen des 25. Lebensjahres, ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig.
Vorsätzlich herbeigeführten Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser einer mitversicherten Person entsteht.
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