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Da landwirtschaftliche Betriebe einem hohen Kostendruck und verschiedenen Risiken ausgesetzt sind, benötigen sie bestimmte Versicherungen, wie beispielsweise die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung. Andernfalls besteht immer die Gefahr, dass es aufgrund von defekten Maschinen, Wetterkapriolen und Rechtsstreitigkeiten zu großen finanziellen Schwierigkeiten im Betrieb kommt.
In diesem Artikel geben wir Ihnen wichtige Tipps und Hinweise mit auf den Weg, damit Sie wissen, was ein gutes Versicherungsprodukt ausmacht. Dabei gehen wir auf die Themen Haftpflichtschutz für Landwirte, Absicherung landwirtschaftlicher Immobilien, Schutz für Traktoren und viele weitere ein. Danach sind Sie rundum informiert und können sich für ein Versicherungspaket entscheiden, dass den Anforderungen Ihres landwirtschaftlichen Betriebes gerecht wird.
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Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Betrieb haupt- oder nebenberuflich betreiben. Umfassender Schutz wird sowohl Land- und Forstwirten, Obst- und Gemüsebauern, sowie Winzern geboten. Welche Versicherungen im Einzelnen für Ihren Fall interessant sind, erfahren Sie im Folgenden.
Wo Landwirtschaft betrieben wird, kann auch viel passieren. Als Landwirt/in haften Sie immer dann, wenn andere aufgrund Ihrer Arbeit oder Ihren Erzeugnissen einen Schaden davontragen. Wichtig ist, dass Sie sich ein individuelles Versicherungskonzept erstellen lassen. Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte schützt vor den hohen Kosten, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können.
Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich um den Basisschutz, denn durch sie wird der Schadensersatz beglichen, den Dritte einfordern können. Der Schutz sollte dabei individuell auf Ihren Betrieb und die jeweils bestehenden Risiken abgestimmt werden. Unterschiede in den Versicherungsprodukten und -tarifen können sich beispielsweise ergeben durch:
Verkauf der Erzeugnisse direkt auf dem Hof
Vermietung von Gästezimmern
Haltung von Nutztieren, die gelegentlich geritten werden
Für Sie als Landwirt/in gehört der Hof mitsamt Häusern, Ställen, Hallen und Scheunen zum betrieblichen Fundament. Schäden können zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen und werden schnell zur existenziellen Bedrohung für Ihre Lebensgrundlage.
Durch eine geeignete Gebäudeversicherung für Ihr Privathaus oder für die landwirtschaftlichen Gebäude müssen Sie Kosten, die beispielsweise durch die Instandsetzung von Haus und Hof entstehen, nach einem versicherten Schadenfall nicht aus Ihren eigenen Rücklagen beziehen. Damit Ihr landwirtschaftlicher Betrieb umfassend abgesichert ist, sollte auch diese Versicherung an den gegebenen Voraussetzungen ausgerichtet werden.
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Traktoren, Schlepper und andere fahrbare Kraftfahrzeuge, die ebenfalls auf öffentlichen Straßen gefahren werden können, zählen zu den landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Diese können Sach- oder Personenschäden hervorrufen und sind deswegen gegen hohe Schadenersatzforderungen abzusichern.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht (optional mit Teil- oder Vollkasko-Schutz) für alle Traktoren und Schlepper des landwirtschaftlichen Betriebes. Ein optimaler Versicherungsschutz gilt nicht ausschließlich der Absicherung im Straßenverkehr, sondern zusätzlich im Falle von Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen. Diese Schäden können zum Beispiel aufgrund von Bedienungsfehlern oder besondere Umstände auftreten.
Durch Feuer oder Unwetter können Maschinen, Ställe und Erntevorräte zerstört werden. Als Landwirt/in stellen diese Dinge jedoch Ihre Existenzgrundlage dar. Deswegen ist auch eine landwirtschaftliche Inhaltsversicherung für selbstständige Landwirte unverzichtbar. Mit ihr wird sämtliches Inventar gegen Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, sowie Leitungswasser und Elementar-Ereignisse abgesichert. Dabei kommt die Versicherung sowohl für Schäden als auch für zusätzliche Kosten auf.
Versichert sind die Betriebseinrichtung, Ihre Tiere, Geräte, Maschinen, Erntevorräte, aber auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Anhänger.
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Maschinen – egal ob fahrbare oder transportable, beziehungsweise stationäre Geräte – sind aus dem Landwirtschaftssektor heute nicht mehr wegzudenken. Somit bilden sie die Arbeits- und Existenzgrundlage für jeden kleinen und großen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirten drohen schwere Verluste, wenn teure Reparaturen von landwirtschaftlichen Maschinen anstehen oder sogar die Ernte aufgrund einer beschädigten Maschine in Gefahr ist.
Im Rahmen einer Reparatur können zudem hohe Kosten anfallen, weshalb sich der Abschluss einer Versicherung für landwirtschaftliche Maschinen dringend empfiehlt. Diese wird auch als Maschinenversicherung bezeichnet. Sie deckt unter anderem die folgenden Sachschäden ab:
Fehler bei der Bedienung: Auch perfekt geschulten Mitarbeitern können hin und wieder Fehler bei der Bedienung unterlaufen. Das Risiko steigt, wenn die landwirtschaftlichen Maschinen rund um die Uhr im Einsatz sind.
Unwetter: Ein Gewitter kann die Ernte zerstören, gleichzeitig aber auch durch Blitzschlag Schaden an Maschinen hervorrufen.
In beiden Fällen übernimmt die landwirtschaftliche Maschinenversicherung die Kosten für Reparaturen, sowie Miet- und Leihkosten für Ersatzmaschinen (falls erforderlich). Auch nachgewiesene Finanzierungs- und Leasingraten können während der Reparatur getragen werden, sofern dies im Vertrag geregelt ist.
Bei der Ertragsausfallversicherung handelt es sich um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Sie vor finanziellen Folgen schützt, sollte Ihr Unternehmen für einige Zeit den Betrieb einstellen müssen. Mögliche Gründe dafür sind beispielsweise ein Brand, der Produktionsmaschinen zerstört oder durch Hagelstürme hervorgerufene Schäden an Maschinen und Erntegut. Selbst dann, wenn Ihr Betrieb vollkommen stillsteht und Sie die Ware nicht mehr wie geplant ausliefern können, sind Sie dazu verpflichtet, Fixkosten (Löhne und Gehälter, Pacht und Miete, Zinsen) weiterhin zu zahlen. Dabei kommt die Ertragsausfallversicherung ins Spiel, denn diese ersetzt Ihnen alle laufenden Kosten bis zu 36 Monate nach dem Sachschaden.
Wer Landwirtschaft betreibt, ist darauf angewiesen, dass Maschinen in einwandfreiem Zustand sind und funktionieren. Auch die Häuser, Ställe, Scheunen, Felder und Tiere auf dem Gelände stellen die Existenzgrundlage von Landwirten dar. Da es sich jedoch nicht gänzlich vermeiden lässt, dass Maschinen durch Bedienfehler oder Unwetter ausfallen, Tiere erkranken oder eine Ernte ausbleibt, sollte man sich rechtzeitig um entsprechende Landwirtschaftsversicherungen kümmern, die die Kosten im Schadensfall übernehmen.
Dabei gibt es beim Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe eine große Auswahl. Je mehr Risiken dadurch abgedeckt werden, desto besser. Wenn Sie noch immer unsicher darüber sein sollten, welche Versicherungen für Ihren Betrieb die richtigen sind, dann sprechen Sie uns gern an. So können wir Ihnen in wichtigen Fragen weiterhelfen und ein individuelles Paket für Sie und Ihren Betrieb zusammenstellen.
Wir kümmern uns um Ihren Versicherungsschutz.
Ihre Finanzprofis Allgäu
Nikolai Ade und Michael Köcheler
Um die richtigen Versicherungen für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb auszuwählen, müssen Sie vor allem eines tun: sich rechtzeitig und gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. In unserem FAQ-Bereich erfahren Sie nicht nur auf einen Blick, welche Versicherungen für Landwirte dringend zu empfehlen sind, sondern erhalten auch eine Antwort auf die Frage, ob die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Pflicht ist. Lesen Sie auf unserer Seite auch alles über die private Krankenversicherung.
Relevante Versicherungen für Landwirte sind: landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung, landwirtschaftliche Immobilienversicherung, Versicherungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen, landwirtschaftliche Inhaltsversicherung, Maschinenversicherung für die Landwirtschaft und die Ertragsausfallversicherung.
Vermieten oder verpachten Sie Gebäude oder Flächen (wie Parkplätze) zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, benötigen Sie darüber hinaus eine Verpächterhaftpflicht. Aufgrund der Risiken, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit und den Betriebsgebäuden bestehen, sollte auf eine Betriebshaftpflichtversicherung keinesfalls verzichtet werden.
Von der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung werden folgende Dinge abgedeckt: landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (wie beispielsweise Holzfällen), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h, Bergungs- und Rettungskosten der eigenen Tiere.
Ja. Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung handelt es sich um einen Teilbereich der Sozialversicherung für Forst-, Landwirtschaft und Gartenbau und gleichzeitig um eine Pflichtversicherung. Dieser gehören Sie als Unternehmer/in in der Land- und Forstwirtschaft, sowie des Gartenbaus kraft des Gesetzes an.