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Die betriebliche Altersvorsorge, kurz genannt bAV, ist eine Möglichkeit, durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile, Ihre gesetzliche Rente zu erhöhen.
Diese wird in der Regel mit dem Eintritt in den Ruhestand nicht ausreichen, um Ihren Lebensabend unbeschwert genießen zu können.
Um diese sogenannte Rentenlücke zu schließen, haben Sie neben der reinen privaten Altersvorsorge auch die Möglichkeit Ihre Altersrente mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu schließen.
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Die bAV bietet Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nicht nur steuerliche Vergünstigungen oder Sozialversicherungseinsparungen, sondern kann auch zur Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenversorgung dienen.
Darüber hinaus kann auch eine betriebliche Krankenversicherung als Ergänzung zu den gesetzlichen Krankenkassenleistungen miteingeschlossen werden.
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Sie als Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Lohns als Entgeltumwandlung für eine Zusatzrente anzusparen.
Welche Form der Beitragszahlung oder welchen Durchführungsweg Ihnen zur Verfügung steht, entscheidet Ihr Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die kompletten monatlichen Beiträge.
Hier gilt zu beachten, dass Ihre Ansprüche zunächst gesetzlich verfallbar sind ehe diese unverfallbar werden.
Als unverfallbar gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben und Ihr bAV-Vertrag mindestens 5 Jahre bestanden hat.
Sie tragen die Beitragszahlung als Entgeltumwandlung allein, zzgl. Pflichtanteil Ihres Arbeitgebers.
Zusätzlich können auch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers miteingeschlossen werden.
Ihr Arbeitgeber und Sie teilen sich die monatliche Beitragszahlung.
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Sie sehen – es gibt verschiedene Arten von Beitragszahlungen für Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Welche genaue Finanzierungsmöglichkeit für Sie in Frage kommt, hängt von dem Vorgehen Ihres Arbeitgebers ab.
Die betriebliche Altersvorsorge wird durch Steuervorteile und Beitragseinsparungen in der Sozialversicherung staatlich gefördert.
Hier ein Beispiel einer Lohnabrechnung LSt.-Klasse 1 ohne und mit bAV.
Gelb markiert sehen Sie als Beispiel den 100 € monatlichen Sparbeitrag, links unten das Nettogehalt ohne und rechts unten das Nettogehalt mit bAV-Vertrag.
Links: Ohne BAV / Rechts: Mit BAV
Das bedeutet in diesem Beispiel, durch die Einsparungen bei Steuer- und Sozialabgaben beträgt bei einem 100 € Sparvertrag der Eigenanteil nur noch 51,57€ !
Zu den oben angesprochenen Finanzierungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen auch verschiedene Durchführungswege zur Verfügung.
Direktversicherung (wird am meisten genutzt)
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Direktzusage
Welche der fünf Möglichkeiten für Sie genau in Frage kommt, hängt davon ab, für welche Umsetzungsvariante sich Ihr Chef für sein Unternehmen entschieden hat.
Zusätzlich zu den Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen ist seit dem 01.01.2019 auch der zweite Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft getreten.
Dadurch erhalten Sie als Arbeitnehmer einen weiteren Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber muss nun bei einem Neuabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge einen Arbeitgeberzuschuss bezahlen.
Konkret bestimmt das Gesetz, dass Ihr Arbeitgeber, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart, von diesem Anteil in pauschalisierter Form 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags an die durchführende Versorgungseinrichtung, im Normalfall quasi an das Versicherungsunternehmen, bei dem Ihr bAV-Vertrag besteht, weiterleitet.
Diese Regelung gilt für alle Durchführungswege.
Für Verträge, die vor dem Januar 2019 geschlossen wurden, wird der Zuschuss erst ab 2022 fällig.
Herzliche Grüße, Ihre Finanzprofis Allgäu
Michael Köcheler & Nikolai Ade