Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte


Versicherung für Beamte:
Kranken­ver­si­che­rung

Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut – auch Beamte stellen hierbei keine Ausnahme dar. Doch im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitnehmern stellt sich für Beamte oft die Frage, welche Kranken­ver­si­che­rung ihren einzigartigen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.

Hier kommt die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte ins Spiel. Doch müssen Beamte überhaupt in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sein oder besteht trotz Beamtenstatus dennoch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu bleiben? Wo liegen die Vorteile einer privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte und welche Zusatzleistungen bieten die einzelnen Kranken­ver­si­che­rungen? All das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.


Wie sind Beamte krankenversichert?

Egal ob Beamter oder Beamtenanwärter – die meisten Staatsdiener in Deutschland entscheiden sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung. Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, wählt dabei die sogenannte Restkostenabsicherung. Hierbei erhalten sowohl Beamte als auch Beamtenanwärter eine individuelle Beihilfe ihres Dienstherren in Form einer Beteiligung an den Krankheitskosten. Die Restkosten werden anschließend von der privaten Kranken­ver­si­che­rung übernommen. Analog zur Beihilfe durch den Dienstherren gilt für Polizisten, Soldaten oder andere Staatsdiener der Bundespolizei oder Bundesfeuerwehr die sogenannte Heilfürsorge.

Anders als oft angenommen besteht hierfür jedoch keine Pflicht. Grundsätzlich haben Beamte die Wahl, ob sie weiterhin in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) bleiben oder zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) wechseln möchten.

Wir als Ver­sicherungs­makler aus Kempten beschäftigen uns häufig mit dem Thema Kranken­ver­si­che­rungen für Beamte. Dabei kommt man häufig zu dem Schluss, dass eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte oft vorteilhafter ist. Doch warum ist das so? Dieser Frage gehen wir gemeinsam auf den Grund.

 

Kranken­ver­si­che­rung für Beamte: Welche Leistungen sind abgedeckt?

In der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte gibt es verschiedene Kranken­ver­si­che­rungstarife, die jeweils unterschiedliche Leistungen beinhalten. Auf diese Weise haben Beamte und Beamtenanwärter die Möglichkeit, die Krankenkassenleistungen individuell an den Beihilfeanspruch anzupassen. Dabei übernehmen private Krankenkassen neben den Kosten für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen eine umfassende Gesundheitsversorgung, die in der Regel folgende Leistungen beinhaltet:

  • ambulante Arztbehandlungen
  • direkte Facharztbehandlungen
  • Übernahme von Arzneimitteln (je nach Tarif 80 % bis zu 1.000 Euro pro Jahr oder bis zu 100 %)
  • Kostenübernahme für Sehhilfen (alle 3 Jahre bis zu 300 Euro oder alle 2 Jahre bis zu 1.000 Euro, je nach Beihilfesatz)
  • Kosten für Psychotherapie (je nach Tarif bis zu 100 % bis 30 Sitzungen, 80 % ab der 30. Sitzung, 70 % ab der 61. Sitzung)
  • Heilpraktiker-Leistungen
  • privatärztliche Behandlungen durch Chefärzte
  • stationäre Leistungen über den Höchstsatz (3,5 fach)
  • Zwei- oder Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten
  • 100 % Übernahme von Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe (begrenzt auf jeweils 1.000 Euro in den ersten 24 Monaten und 2.000 Euro in den ersten 48 Monaten)
  • Kuren (je nach Tarif bis zu 215 Euro pro Tag)
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • jährliche Boni-Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen

 

Wie viel zahlt man als Beamter 2023 für die Kranken­ver­si­che­rung?

Die Kosten der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte hängen von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist bei der Beitragsberechnung die Höhe der Beihilfeberechtigung entscheidend. Diese ist in der Regel wie folgt gestaffelt:

  • Beihilfeberechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind: 50 %
  • Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehreren im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner): 70 %
  • jedes berücksichtigungsfähige Kind: 80 %
  • Beamte mit Versorgungsbezügen (z. B. im Ruhestand): 70 %

Neben der Höhe des Beihilfeanspruchs entscheiden jedoch auch das Alter, der Dienstgrad, der Familienstand und der Kranken­ver­si­che­rungstarif über die Höhe der monatlichen Beiträge. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Beitrag zur privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte deutlich günstiger wird, sofern die Beihilfeleistungen 50 %übersteigen. So beträgt die Höhe der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte aktuell zwischen 165 und 420 Euro im Monat.

 

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern?

Obwohl die Kranken­ver­si­che­rung für Beamte auf Bundesebene geregelt ist, können dennoch Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Diese Unterschiede können sich insbesondere auf die genauen Regelungen und Kostenaufteilungen zwischen Beamten und Dienstherrn beziehen.

Darüber hinaus bieten einige Bundesländer auch zusätzliche Leistungen oder Zuschüsse zur Gesundheitsversorgung für Beamte an. Allerdings können die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland im Laufe der Zeit variieren. Daher ist es wichtig, sich stets über die aktuellen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren und sich gegebenenfalls von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.


Was ist der Unterschied zwischen Wahlleistungstarif und Beihilfeergänzungstarif?

Innerhalb der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte gibt es zwei Haupttarifarten, die häufig genutzt werden: den Wahlleistungstarif und den Beihilfeergänzungstarif. So decken einzelne Beihilfevorschriften keine Wahlleistungen im Krankenhaus ab. In diesem Fall können sowohl der Wahlleistungstarif als auch der Beihilfeergänzungstarif etwaige Versicherungslücken schließen.

  1. Wahlleistungstarif: Bei dem Wahlleistungstarif handelt es sich um einen Tarif in der privaten Kranken­ver­si­che­rung, der zusätzliche Leistungen und Services abdeckt, die über die Grundversorgung hinausgehen. Dieser Tarif ermöglicht es Beamten, besondere Leistungen, wie die Unterbringung im Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Inanspruchnahme eines Chefarztes ohne zusätzliche Kosten zu erhalten. Beamte können sich für diesen Tarif entscheiden, um einen erweiterten Versicherungsschutz und mehr Komfort während medizinischer Behandlungen zu genießen.
  2. Beihilfeergänzungstarif: Der Beihilfeergänzungstarif ist speziell darauf ausgelegt, die verbleibenden Kosten nach Inanspruchnahme der Beihilfe durch den Dienstherrn zu decken und den Versicherungsschutz zu erweitern. Der Beihilfeergänzungstarif hilft Beamten also dabei, die verbleibenden Kosten zu minimieren.

Die Auswahl zwischen diesen Tarifen hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Beamten ab. Ein Wahlleistungstarif bietet zusätzliche Annehmlichkeiten und Leistungen, während ein Beihilfeergänzungstarif die finanzielle Sicherheit in Fällen gewährleistet, in denen die Beihilfe allein nicht ausreicht.


Die beste Kranken­ver­si­che­rung für Beamtenanwärter

Für Beamtenanwärter, die sich gerade erst auf den Weg in den öffentlichen Staatsdienst machen, ist die Wahl der richtigen Kranken­ver­si­che­rung von entscheidender Bedeutung. In der Regel sind sie während ihrer Zeit als Anwärter weiterhin in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert. Allerdings müssen sie hierbei den gesamten monatlichen Beitrag der freiwilligen GKV selbst zahlen.

Entscheiden sich Beamtenanwärter hingegen für einen Wechsel zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung, übernimmt ihr Dienstherr in der Regel eine Beihilfe von mindestens 50 %. Dadurch werden die monatlichen Beitragskosten erheblich gesenkt, was ein klarer Vorteil ist.

Zu den besten privaten Kranken­ver­si­che­rungen für Beamtenanwärter gehören unter anderem folgende:

 Bayrische Beamtenkrankenkasse AG

 Barmenia Kranken­ver­si­che­rung AG

 Alte Oldenburger Kranken­ver­si­che­rung AG

 Deutscher Ring Kranken­ver­si­che­rung (Marke der Signal Iduna Kranken­ver­si­che­rung a.G.)

 Nürnberger Kranken­ver­si­che­rung AG

 Signal Iduna Kranken­ver­si­che­rung a.G.

 HUK Coburg Kranken­ver­si­che­rung

 Nürnberger Kranken­ver­si­che­rung AG

 Debeka Kranken­ver­si­che­rungsverein a.G.

 DBV Deutsche Beamtenversicherung Kranken­ver­si­che­rung (Zweigniederlassung der AXA)

 HanseMerkur Kranken­ver­si­che­rung AG

 uniVersa Kranken­ver­si­che­rung a.G.

 R+V Kranken­ver­si­che­rung AG

 Allianz Private Kranken­ver­si­che­rungs-AG


Welche KV ist vorteilhaft für Beamte: privat oder gesetzlich?

Die Frage, welche Versicherungen für Beamte

vorteilhafter sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht bei Staatsdienern die Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Kranken­ver­si­che­rung. Für welches Versorgungssystem man sich letztendlich entscheidet, hängt maßgeblich vom individuellen Einkommen, den Gesundheitsbedürfnissen und den persönlichen Präferenzen ab. Dennoch gibt es einige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Kranken­ver­si­che­rung, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten:

1. Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV):

  • Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, wobei die Beiträge für Beamte aufgrund des fehlenden Beihilfeanspruches in der Regel höher sind als in der PKV.
  • Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und somit für alle Versicherten gleich.
  • Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist schwer rückgängig zu machen, daher sollten Beamte diese Entscheidung sorgfältig abwägen.

2. Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV):

  • Die monatlichen Beiträge in der PKV sind aufgrund der Beihilfe durch den Dienstherren zu den Krankheitskosten oft niedriger und dadurch attraktiver.
  • Die private Kranken­ver­si­che­rung erfordert in der Regel eine private Pflegepflichtversicherung aus den Beihilfetarifen.
  • Die PKV bietet in der Regel eine breitere Palette von Leistungen und individuell anpassbaren Tarifen.
  • Beamte, die sich in der PKV ver­sichern, können von zusätzlichen Vorteilen wie der Unterbringung im Einzelzimmer im Krankenhaus oder der Wahl des behandelnden Arztes profitieren.

Der Vorteil der PKV für Beamte liegt in der individuellen Anpassbarkeit und den erweiterten Leistungen. Allerdings können die höheren Beiträge in der PKV, insbesondere im Alter, eine finanzielle Belastung darstellen. Die GKV bietet eine kostengünstigere Option und ist oft eine gute Wahl für Beamte mit niedrigeren Einkommen.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung?

Die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) und die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) unterscheiden sich grundsätzlich hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes, ihren Leistungen und den zu zahlenden Beiträgen. Doch auch andere Unterschiede können die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung beeinflussen:

 

1. Monatliche Beitragshöhe:

  • PKV: Die Kosten der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte beginnen bereits ab ca. 165 Euro.
  • GKV: Die Höhe der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge wird am Einkommen bemessen und beträgt monatlich jeweils 14,6 Prozent des Einkommens zuzüglich des Zusatzbeitrags. Der Mindestbeitrag liegt in der Regel jedoch bei ca. 210 Euro.

2. Versicherungsschutz:

  • PKV: Private Kranken­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen bei Krank­hei­ten, Unfällen und verordneten Medikamenten. Sie bieten in der Regel auch umfangreichere Zusatzleistungen und decken höhere Behandlungskosten als gesetzliche Kranken­ver­si­che­rungen.
  • GKV: Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rungen erstatten die Kosten für Behandlungen bei Krank­hei­ten, Unfällen und verschriebenen Medikamenten, jedoch zu festgelegten, oft niedrigeren Preisen im Vergleich zu privaten Kranken­ver­si­che­rungen. Außerdem bieten sie weniger Zusatzleistungen.

3. Art und Ablauf der Kostenerstattung:

  • PKV: Welche Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Darüber hinaus wird stets mit dem Versicherungsnehmer abgerechnet, der die Rechnung zur Erstattung an die Versicherungsgesellschaft senden muss.
  • GKV: Die gesetzliche Krankenkasse rechnet direkt mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus ab. Darüber hinaus erstattet sie nur die Kosten für zwingend notwendige Behandlungen.

4. Einschränkungen des Versicherungsschutzes:

  • PKV: Die private Krankenkasse übernimmt die Behandlung von Vorerkrankungen meist nur mit Zuschlag zum Versicherungsbeitrag, wobei Arzneimittel in der Regel übernommen werden.
  • GKV: In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ist eine Bezahlung der Behandlung von Vorerkrankungen möglich.

Wie läuft der Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­ver­si­che­rung ab?

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Kranken­ver­si­che­rung erfordert zunächst eine sorgfältige Planung und eine gründliche Prüfung der persönlichen Situation.

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen: Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung erfüllen. Bei Beamten und Beamtenanwärtern sind diese Voraussetzungen stets gegeben, da ein Wechsel als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Kranken­ver­si­che­rung in jedem Fall möglich ist.
  2. Wählen Sie einen PKV-Tarif: Suchen Sie anschließend einen geeigneten PKV-Tarif aus, der Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.
  3. Durchlaufen Sie die Gesundheitsprüfung: Die PKV erfordert oft eine Gesundheitsprüfung. Sie müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten und gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen durchführen lassen, um etwaige Vorerkrankungen zu erörtern.
  4. Abschluss des PKV-Vertrags: Nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung können Sie den PKV-Vertrag abschließen. Die Beiträge werden dabei individuell festgelegt.
  5. Kündigen Sie Ihre GKV: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich für die PKV entschieden haben, müssen Sie nur noch Ihre Mitgliedschaft in der GKV bis zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Beachten Sie hierbei dringend die geltenden Kündigungsfristen.

Der Wechsel von der GKV in die PKV ist eine langfristige Entscheidung und sollte gut durchdacht sein. Hierbei sollten Sie vor allem beachten, dass ein Wechsel aus einer privaten Kranken­ver­si­che­rung in die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, beispielsweise wenn der Beamtenstatus entfällt.


Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) für Beamte bietet eine maßgeschneiderte Gesundheitsversorgung, die auf die Bedürfnisse und Wünsche dieser Berufsgruppe zugeschnitten ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) haben Beamte die Möglichkeit, von den zahlreichen Vorteilen der PKV zu profitieren.

Welche Vorteile ergeben sich durch die PKV?

  • Individuelle Tarifgestaltung: In der PKV können Beamte individuelle Tarife auswählen, die ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Versicherungsleistungen an die individuelle Gesundheitssituation und die Präferenzen des Versicherten.
  • Erweiterte Leistungen: Die PKV bietet in der Regel umfassendere Leistungen als die GKV. Dazu gehören beispielsweise die Wahl des behandelnden Arztes, die Unterbringung im Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und hochwertige Zahnersatzversicherungen. Diese Zusatzleistungen gewährleisten eine höhere Qualität der Gesundheitsversorgung.
  • Kostentransparenz: In der PKV zahlen Beamte individuelle Versicherungsprämien, die sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif richten. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle der Gesundheitsausgaben und eine transparente Kostenstruktur.
  • Höhere Versorgungsqualität: Die PKV ermöglicht oft einen schnelleren Zugang zu medizinischen Leistungen und spezialisierten Ärzten. Dies kann insbesondere bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen von Vorteil sein.
  • Familienvorteile: In der PKV können auch Familienangehörige von Beamten versichert werden, wodurch die gesamte Familie von den erweiterten Leistungen und der individuellen Betreuung profitiert.
  • Rückkehr in die GKV: Beamte haben die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenstatus in die GKV zurückzukehren. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität, um die Kranken­ver­si­che­rung an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Wie wählt man die beste private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte aus?

Die Auswahl der besten privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte erfordert sorgfältige Überlegungen und eine gründliche Recherche. So bieten einige private Krankenkassen einen höheren Leistungsumfang als andere. Auch die unterschiedlichen Tarife sind hier von entscheidender Bedeutung.

  1. Berechnung des individuellen Bedarfs: Beamte sollten zunächst ihren individuellen Bedarf an Gesundheitsleistungen ermitteln. Dies kann abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Familienstand und persönlichen Präferenzen variieren. Ein junger und gesunder Beamter hat möglicherweise andere Anforderungen als jemand, der bestimmte medizinische Bedingungen hat oder eine Familie zu versorgen hat.
  2. Tarife ver­gleichen: Es ist entscheidend, verschiedene PKV-Tarife und Anbieter miteinander zu ver­gleichen. Beachten Sie dabei nicht nur den Preis, sondern auch die enthaltenen Leistungen und Zusatzoptionen.
  3. Gesundheitsprüfung und Annahmebedingungen: Berücksichtigen Sie, dass die PKV oft eine Gesundheitsprüfung erfordert. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Sie sollten verstehen, wie Ihre Gesundheitsgeschichte sich auf die Annahmebedingungen und die Prämien auswirken kann.
  4. Leistungsumfang und Zusatzleistungen: Achten Sie auch auf den Umfang der Versicherungsleistungen und die angebotenen Zusatzleistungen. Stellen Sie sicher, dass der gewählte Tarif Ihren Bedürfnissen entspricht und gegebenenfalls erforderliche Zusatzversicherungen, wie eine Pflegezusatzversicherung, einschließt.
  5. Flexibilität und Optionen: Einige PKV-Anbieter bieten mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten als andere. Überlegen Sie, ob der Versicherer auch langfristig Ihre Bedürfnisse erfüllen kann, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
  6. Kosten und Beitragshöhe: Beachten Sie die monatlichen Prämien und die Beitragsentwicklung im Laufe der Zeit. Achten Sie darauf, dass die PKV in Ihr Budget passt und dass Sie die Beiträge auch im Alter noch tragen können.

Sollte man als Beamter eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich besteht bei privatversicherten Beamten und Pensionären oft eine sogenannte „Pflegelücke“. Daher kann eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle und zudem ratsame Ergänzung zur Kranken­ver­si­che­rung für Beamte sein. So wird statistisch gesehen jeder zweite Mann und jede dritte Frau im Alter pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt dabei oft nicht alle Kosten ab, sodass eine private Pflegezusatzversicherung finanzielle Sicherheit bieten kann. Eine optimale Versicherungskonstellation für Beamte sieht daher folgendermaßen aus:

  1. Beihilfe
  2. gesetzliche Pflegepflichtversicherung
  3. private Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung bietet dabei folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • vergleichsweise kostengünstige und umfangreiche Versorgung im Pflegefall
  • finanzielle Entlastung der Kinder
  • Aufrechterhaltung des sozialen Status und Lebensstandards im Pflegefall

Nachteile:

  • Risiko, dass die Pflegezusatzversicherung nie in Anspruch genommen wird
  • Beiträge werden im Alter sehr hoch

Die Entscheidung für oder gegen eine private Pflegezusatzversicherung sollte gut überlegt und anhand Ihrer persönlichen Situation getroffen werden. Eine umfassende Beratung durch unsere Versicherungsexperten kann Ihnen helfen, die richtige Wahl zu treffen und Ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.


Zuschuss zur Gesundheitsversorgung: die Beihilfe

Die Beihilfe des Dienstherrn ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Beamte in Deutschland. Sie stellt einen finanziellen Zuschuss dar, den der Staat – in der Regel das jeweilige Bundesland – zur Deckung der Krankheitskosten, Gesundheitskosten und Geburtskosten gewährt. Diesen Zuschuss erhalten die Beamten, um die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten zu reduzieren und ihnen einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Die Beihilfe ist in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes geregelt und kann je nach Bundesland leicht variieren.

Was versteht man unter Beihilfe des Dienstherrn?

Die Beihilfe des Dienstherrn ist ein staatlicher Zuschuss, der Beamten und ihren zur Familie gehörenden Beihilfeberechtigten gewährt wird, um einen Teil der Kosten für medizinische Versorgung, Arzneimittel, Heilbehandlungen, und andere gesundheitsbezogene Ausgaben abzudecken. Diese Beihilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems für Beamte und trägt dazu bei, die Gesundheitskosten für diese Berufsgruppe zu reduzieren.

Die Beihilfe variiert je nach Bundesland, kann jedoch in der Regel einen erheblichen Teil der Gesundheitsausgaben abdecken. Die genaue Höhe des Beihilfesatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Dienstgrades des Beamten und der Anzahl der beihilfeberechtigten Familienmitglieder.

Allerdings deckt die Beihilfe in der Regel nicht die gesamten Gesundheitskosten ab, sondern dient als Ergänzung zur privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV). Beamte sind daher in der Regel verpflichtet, sich zusätzlich zur Beihilfe in einer Kranken­ver­si­che­rung zu ver­sichern, um die verbleibenden Kosten zu decken. Beträgt der Beihilfeanspruch beispielsweise 70 %, so müssen die restlichen 30 % der Gesundheitsversorgung durch die private Kranken­ver­si­che­rung abgedeckt werden.

Alternativ zur Beihilfe gibt es auch die sogenannte Heilfürsorge. Hierbei handelt es sich um ein ähnliches System, wobei die Heilfürsorge ausschließlich für bestimmte Berufsgruppen gedacht ist. Gewährt wird die Heilfürsorge in erster Linie Beamten, deren Tätigkeit risikoreich und gefährlich ist. Hierzu gehören beispielsweise Justizvollzugsbeamte, Polizisten, Soldaten oder Feuerwehrleute. Neben der privaten oder gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gilt die Heilfürsorge demnach als weitere Form der Krankenabsicherung.

Was ist eine Restkostenversicherung und wie funktioniert sie?

Eine Restkostenversicherung, auch als Beihilfeergänzungsversicherung bezeichnet, ist eine Art von Versicherung, die in Deutschland von Beihilfeberechtigten in Anspruch genommen werden kann, um die verbleibenden Gesundheitskosten zu decken, die nicht von der Beihilfe des Dienstherrn übernommen werden. Die Beihilfe deckt dabei in der Regel einen Teil der Gesundheitsausgaben, je nach Dienstgrad und Familienstand des Beamten. Die Restkostenversicherung tritt ein, um die Differenz zwischen den erstatteten Beihilfesätzen und den tatsächlichen Gesundheitskosten des Versicherten zu übernehmen.

Die Funktionsweise einer Restkostenversicherung ist relativ einfach. Wenn ein Beihilfeberechtigter medizinische Leistungen in Anspruch nimmt und die Beihilfe des Dienstherrn die Kosten nicht vollständig deckt, reicht der Versicherte die Rechnung bei seiner Restkostenversicherung ein. Die Restkostenversicherung erstattet dann den verbleibenden Betrag, der nicht von der Beihilfe gedeckt wird. Dies kann Ausgaben wie Arztkonsultationen, Medikamente, Zahnbehandlungen oder andere gesundheitsbezogene Dienstleistungen umfassen.

Eine Restkostenversicherung in Form einer privaten Kranken­ver­si­che­rung bietet Beihilfeberechtigten finanzielle Sicherheit und ermöglicht es ihnen, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne sich über hohe verbleibende Kosten Sorgen machen zu müssen. Sie stellt sicher, dass die Gesundheitsversorgung für Beamte und ihre Familien erschwinglich bleibt, selbst wenn die Beihilfe des Dienstherrn nicht alle Ausgaben abdeckt.

Wie schließt man eine Restkostenversicherung als Beihilfeberechtigter ab?

Das Abschließen einer Restkostenversicherung als Beihilfeberechtigter ist in der Regel relativ unkompliziert:

  1. Recherchieren Sie verschiedene Versicherungsanbieter: Beginnen Sie damit, verschiedene Versicherungsanbieter zu recherchieren, die Restkostenversicherungen für Beamte anbieten. Vergleichen Sie die Tarife, Leistungen und Preise sorgfältig.
  2. Wählen Sie den passenden Tarif: Entscheiden Sie sich für den Tarif, der Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten am besten entspricht. Berücksichtigen Sie dabei, welche Gesundheitskosten Sie möglicherweise tragen müssen und wie hoch der Selbst­behalt sein sollte.
  3. Kontaktieren Sie den Versicherer: Nehmen Sie Kontakt mit dem ausgewählten Versicherungsanbieter auf und beantragen Sie die Restkostenversicherung. Sie werden Informationen zur Antragsstellung und den erforderlichen Unterlagen erhalten.
  4. Führen Sie eine Gesundheitsprüfung durch: In den meisten Fällen wird eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein, um Ihren Gesundheitszustand zu bewerten. Dies kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben.
  5. Vertragsabschluss: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags können Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie alle Vertragsbedingungen und Leistungen verstehen, bevor Sie unterschreiben.

Vor dem Abschluss einer Restkostenversicherung sollten Sie sich gründlich informieren. Unsere Versicherungsexperten können Ihnen dabei helfen, die geeignete Restkostenversicherung zu finden. Durch die Restkostenversicherung wird sichergestellt, dass Beihilfeberechtigte eine umfassende Gesundheitsversorgung erhalten, ohne finanziell übermäßig belastet zu werden. Somit bietet sie zusätzliche finanzielle Sicherheit und gewährleistet eine umfassende Gesundheitsversorgung.


Fazit

Beamte und Beamtenanwärter haben als Staatsdiener in Deutschland einen besonderen Anspruch auf eine umfassende Gesundheitsversorgung. Egal ob Lehrer, Polizisten oder Soldaten – zahlreiche Berufsgruppen, die dem Staat direkt unterstellt sind, müssen sich ausreichend absichern. Dabei haben Beamte die Wahl zwischen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Jedoch ergeben sich bei beiden Optionen verschiedene Vor- und Nachteile.

Während die GKV eine solide Grundversorgung bietet, profitieren Beamte von den umfangreichen Zusatzleistungen und einer individuellen Tarifgestaltung der PKV. Aufgrund der zahlreichen Vorzüge entscheiden sich Beamte daher oft für letztere Option. So haben Sie als Beamter die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsversorgung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Dank der Beihilfe des Dienstherrn sind die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung darüber hinaus oft kostengünstiger und daher auch attraktiver für Beamte.

Unsere Versicherungsexperten können Sie bei der Wahl der geeigneten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte unterstützen und Ihnen dabei helfen, die richtige Gesundheitsversorgung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Mehr Informationen können Sie in unserem Ratgeber für Beamte finden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Michael Köcheler und Nikolai Ade


FAQ

Warum müssen sich Beamte privat ver­sichern?

Nach dem Sozialversicherungsrecht besteht grundsätzlich keine Pflicht für Beamte, sich privat ver­sichern zu lassen. Allerdings kann eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte erhebliche Vorteile im Vergleich zu einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bieten. So profitieren privat Versicherte unter anderem von besseren Leistungen, höheren Ansprüchen und oftmals auch von einem günstigeren Kranken­ver­si­che­rungsbeitrag.

Brauchen Beamtenanwärter eine private Kranken­ver­si­che­rung?

Ebenso wie Beamte dürfen auch Beamtenanwärter zwischen der privaten und gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wählen. Doch auch hier können Beamtenanwärter häufig von einem günstigen monatlichen Beitrag profitieren, wenn sie die private Kranken­ver­si­che­rung wählen.

Lohnt sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist in der Regel nur für gesetzlich Versicherte möglich, da es sich hierbei um eine Leistungserweiterung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung handelt. Daher ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für privat Versicherte nicht erforderlich.

Ist man als Beamter immer privat versichert?

Nein, Beamte und Beamtenanwärter sind nicht automatisch in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung. Es hängt ausschließlich von der Wahl des Beamten selbst ab, ob dieser die gesetzliche oder private Kranken­ver­si­che­rung bevorzugt. Allerdings ist die private Kranken­ver­si­che­rung häufig die erste Wahl für Beamte.


Erfahrungen & Bewertungen zu Finanzprofis Allgäu Ade, Köcheler GbR
Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Finanzprofis Allgäu Ade, Köcheler GbR hat 4,90 von 5 Sternen 260 Bewertungen auf ProvenExpert.com