Basis Rente

Die Sicherheit der staatlichen Rente wird heutzutage zunehmend infrage gestellt. So wirft die immer größer werdende Versorgungslücke bereits jetzt zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf, denen sich Angestellte, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen stellen müssen. In diesem Zusammenhang suchen immer mehr Menschen nach individuellen Lösungen für ihre private Alters­vorsorge. Mittlerweile gibt es zahlreiche attraktive Rentenprodukte, wobei insbesondere die Basis-Rente immer stärker in den Fokus rückt.

Doch was ist die Basis-Rente überhaupt? Wie funktioniert sie und für wen lohnt sich diese Form der privaten Alters­vorsorge? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, ob die Basis-Rente eine geeignete Vorsorge für Sie darstellen kann und ob sie eine solide Grundlage für eine finanziell abgesicherte Zukunft darstellt.

Inhaltsübersicht

 

Was ist die Basis-Rente?

Die Basis-Rente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine Form der privaten Alters­vorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt und ist insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eine attraktive Möglichkeit, um ihre Rentenlücke zu schließen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis-Rente eine Form der kapitalgedeckten Alters­vorsorge, bei der Beiträge angespart und später in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen folgenden Varianten der Basis-Rente:

 Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz

 Fondsgebundene Basisrente

 Sofortrente

So können Sie als Versicherungsnehmer einen Vorsorgevertrag abschließen, der entweder garantierte Leistungen sowie Überschussbeteiligungen beinhaltet oder eben nicht. Im Ruhestand erhalten Sie dann eine lebenslange Rente, die auch als Leibrente bezeichnet wird.

Obwohl die Basis-Rente oft von Selbstständigen in Anspruch genommen wird, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, kann sie auch Angestellten als zusätzliche Alters­vorsorge zur gesetzlichen Rente dienen, um ihre finanzielle Versorgung im Alter zu sichern, von Steuervorteilen zu profitieren und sich zusätzlich gegen Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufs­unfähig­keit abzusichern.


Wie hoch ist die Basis-Rente?

Die Höhe der Basis-Rente ist individuell verschieden und hängt in erster Linie von der Höhe der eingezahlten Beiträge, dem Rentenbeginn und der durchschnittlichen Lebenserwartung ab, da die Basis-Rente lebenslang gezahlt wird.

Bisher wird die Rente größtenteils von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men angeboten und ist auf freiwilliger Basis abschließbar. Überschüsse, die von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men erwirtschaftet werden, können die vorher vereinbarte Rente erhöhen. Weiterhin kann auch die Höhe der Beitragszahlung zur Basis-Rente individuell angepasst werden. Während der Ansparphase können die Beiträge entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden.

Nicht zuletzt ermöglicht die steuerliche Förderung der Basis-Rente, einen Teil der Beiträge steuermindernd geltend zu machen. Dadurch können Sie von attraktiven Steuervorteilen 

profitieren und die Altersrente zusätzlich erhöhen. Auch die flexible Gestaltung der Anspar- und Auszahlungsphase ist bei der Basis-Rente möglich.

Welche Arten von Basis-Renten gibt es?

Wenn Sie eine Basis-Rente abschließen möchten, haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Varianten von Basisrenten, die sich in ihren Anlageformen und Risikoprofilen unterscheiden. Zu den gängigsten gehören fondsgebundene Basis-Renten, bei denen die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden sowie klassische Basisrenten, die eher konservative Anlagestrategien verfolgen und in der Regel eine garantierte Verzinsung bieten.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Basis-Rente mit oder ohne Hinterbliebenenschutz abzuschließen, um Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod abzusichern. Alternativ können Sie auch die Basis-Rente als Sofortrente wählen.

Die fondsgebundene Basisrente

Die fondsgebundene Basisrente bietet eine Option für Alters­vorsorgesparer, die bereit sind, Risiken einzugehen, da die Beiträge in Aktien- oder Investmentfonds investiert werden. Beim Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Kapitals ermittelt und während der Rentenzahlungsdauer ähnlich wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.
Beim Vertragsabschluss legt der Versicherer einen Faktor fest, der die lebenslange Rente aus dem Vorsorgekapital bestimmt. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente Sie für jeweils 10.000 Euro Kapital erhalten, wobei die Rentenhöhe erst ab Renteneintritt garantiert wird.

 

Die zukünftige Rentenhöhe hängt hier von der Wertentwicklung der Fonds oder der Börse ab. Um Verlustrisiken zu vermeiden, können Sie zusätzlich eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags verwendet, um sicherzustellen, dass bei Rentenbeginn die bis dahin eingezahlten Beiträge auf jeden Fall zur Verfügung stehen.

Die Rürup-Rente mit und ohne Hinterbliebenenschutz

Die klassische Rürup-Rente kann entweder mit oder ohne Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden. Ohne zusätzliche Vereinbarungen erhalten Ihre Hinterbliebenen wie Ehepartner und Kinder keine Leistungen im Todesfall. Allerdings kann die Hinterbliebenenrente als Zusatzbaustein in Ihre Rürup-Rente integriert werden.
 

In vielen Fällen kann der Abschluss eines solchen Hinterbliebenenschutzes durchaus sinnvoll sein. So erhalten Ihre Hinterbliebenen wie Ihr Ehepartner oder Ihr minderjähriges Kind bzw. noch in Ausbildung befindliches Kind (bis maximal 25 Jahre) nach Ihrem Ableben eine zusätzliche Absicherung.

Die Basisrente als Sofortrente

Die Basisrente als Sofortrente ist in erster Linie für Per­sonen geeignet, die sich kurz vor dem Rentenalter befinden und steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen möchten. Hier zahlen Sie einen einmaligen hohen Beitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente entsteht. Die steuerliche Förderung trägt dazu bei, die aktuelle 

Steuerlast zu senken und macht die Sofortrente zu einer attraktiven Option der Alters­vorsorge.

Zusätzlich können Sie die Sofortrente durch eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ergänzen.

Zu welcher Schicht zählt die Basis Rente?

Die gesetzliche Rente wird für viele Menschen in Deutschland nicht ausreichen. So wird die Altersarmut laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bis zum Jahr 2030 drastisch weiter zunehmen. Dies liegt unter anderem am demografischen Wandel und einem Rückgang der Geburtenrate, wodurch es immer weniger Beitragszahler und gleichzeitig mehr Rentenempfänger geben wird.

Zusätzlich wird auch der steuerpflichtige Teil der Rente bis zum Jahr 2040 schrittweise erhöht. Während Durchschnittsverdiener im Jahr 2003 53,3 Prozent ihres Nettoeinkommens als Rente erhielten, werden es 2030 nur noch 44,3 Prozent sein, was einer durchschnittlichen monatlichen Rente von 801 Euro entspricht.

Um die eigene Rentenlücke zu schließen, bietet das 3-Schichten-Modell die Möglichkeit, flexible Versicherungs- oder Anlageprodukte auszuwählen. Wie der Name bereits vermuten lässt, besteht das Alters­vorsorge-Modell aus drei Schichten:

  1. der Basis-Versorgung,
  2. der Zusatz-Versorgung und
  3. Kapitalanlageprodukten.

Die erste Schicht der Alters­vorsorge umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen sowie die Beamtenversorgung. Auch die private Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) gehört zu dieser ersten Schicht.

Die zweite Schicht der Alters­vorsorge beinhaltet staatlich geförderte Zusatzversorgungen, wie die betriebliche Alters­vorsorge und die Riester-Rente.

Zur dritten Schicht der Alters­vorsorge gehören alle Vorsorgeverträge, die während der Ansparphase keine staatliche Förderung erhalten, wie beispielsweise private Kapitalanlagen. Sie ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung und private Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Alters­vorsorge, um eine umfassende Absicherung im Alter zu gewährleisten.

Somit zählt gemäß dem Alters­vorsorgevertrag-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) auch die Basis-Rente zur ersten Schicht der Alters­vorsorgeprodukte. Der Sparbetrag für die Basis-Rente wird aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, wodurch die Auszahlung während der Rentenphase steuerbegünstigt ist. In der Regel kann das Sparguthaben jederzeit entnommen werden, und die Vertragsgestaltung ist sehr flexibel.

Was ist der Unterschied zwischen Basis- und Rürup-Rente?

Der Begriff "Basis-Rente" wird oft synonym mit der "Rürup-Rente" verwendet. Die Basis-Rente ist der Oberbegriff für eine bestimmte Form der privaten Alters­vorsorge in Deutschland, während die Rürup-Rente eine spezifische Ausgestaltung dieser Alters­vorsorge ist – benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Somit sind alle Rürup-Renten auch Basis-Renten.

Wer hat Anspruch auf Basis-Rente?

Anspruch auf eine Basis-Rente bzw. Rürup-Rente haben grundsätzlich alle Per­sonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies umfasst insbesondere Selbstständige, Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer, die über das reguläre Rentenniveau hinaus vorsorgen möchten. Auch Beamte und Pensionäre können von der steuerlichen Förderung der Basis-Rente profitieren. Grundsätzlich ist die Basis-Rente somit für alle geeignet, die die Steuervorteile bei ihrer Alters­vorsorge nutzen möchten - egal ob Freiberufler, Selbstständige, Beamte oder Angestellte.

Was ist der Höchstbeitrag zur Basis-Rente 2024?

Wenn Sie sich für die Basis-Rente als primäre Altersversorgung entscheiden, können Sie zunächst selbst entscheiden, wie viel Sie in Ihre Basis-Rente einzahlen. In der Regel gibt es somit keine obere Grenze für die eingezahlten Beiträge. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie nur einen bestimmten Betrag, den Sie in die Basis-Rente einzahlen, auch von der Steuer absetzen können.

Dieser sogenannte Höchstbetrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze und den aktuellen Beitragssatz für die knappschaftliche Rentenversicherung bestimmt. Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 111.600 Euro pro Jahr und der Beitragssatz beträgt 24,7 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 27.565,20 Euro. Bereits seit 2023 können Sie diesen Betrag zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Sind Sie verheiratet, haben Sie selbstverständlich den doppelten Betrag – also 55.130,40 Euro – zur Verfügung, den Sie untereinander aufteilen können.

Diese Höchstbeträge sind jedoch variabel und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Wenn beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze oder der Beitragssatz steigen, erhöht sich entsprechend der steuerlich absetzbare Betrag.

Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass der gesamte Betrag nur verfügbar ist, wenn Sie nicht bereits in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein anderes Versorgungswerk einzahlen. Diese Beiträge werden von dem Höchstbetrag abgezogen.


Basis-Rente: Auszahlung

Die Auszahlung der Basis-Rente erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, die im Rentenalter regelmäßig ausgezahlt wird. Anders als bei anderen Formen der Alters­vorsorge, wie beispielsweise der privaten Rentenversicherung, gibt es bei der Rürup-Rente kein 

Kapitalwahlrecht, um eine einmalige Kapitalauszahlung oder Teil-Auszahlung zu wählen. Stattdessen wird das angesparte Kapital in monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt, um die finanzielle Absicherung im Ruhestand sicherzustellen.

Wie lange wird die Basis-Rente gezahlt?

Die Auszahlung der Basis-Rente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Garantierente und der Überschussrente. Der größte Teil der Auszahlung besteht in der Regel aus der Überschussrente, die von verschiedenen Faktoren, wie den Kosten, Zinsen und Sterbetafeln abhängt.

In den meisten Rürup-Verträgen wird eine sogenannte Beitragsgarantie vereinbart, was bedeutet, dass Ihnen zugesichert wird, mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Darüber hinaus werden Ihre Beiträge bei der fondsgebundenen Rürup-Rente in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Die Höhe der Rente hängt daher auch von der Entwicklung des Fonds und dem Börsengeschehen ab.

Die Basis-Rente wird dabei in der Regel bis zum Lebensende des Versicherten gezahlt. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlungen fortgesetzt werden, solange Sie am Leben sind. Im Todesfall enden die Rentenzahlungen, es sei denn, Sie haben eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart, die es ermöglicht, die Rente an Ihren Ehepartner oder andere Hinterbliebene wie Ihre Kinder weiterzugeben.

Wann kann man eine Basis-Rente auszahlen lassen?

Die Auszahlung der Basis-Rente erfolgt in der Regel ab dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn. Dieser kann individuell festgelegt werden und liegt oft zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr. Eine frühere Auszahlung ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegt eine schwere Krankheit oder eine Berufs­unfähig­keit vor, die eine vorzeitige Inanspruchnahme rechtfertigt. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Auszahlung der Basis-Rente beantragt werden.

Was wird von der Basis-Rente abgezogen?

Von der Basis-Rente werden in erster Linie Steuern abgezogen. So unterliegen die ausgezahlten Rentenleistungen während der Auszahlungsphase der Einkommensteuerpflicht. Dabei wird die Basis-Rente während der Rentenphase genauso besteuert wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Rente versteuert wird, der über den steuerfreien Anteil der Rente hinausgeht – unabhängig davon, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht.

Die volle Besteuerung tritt ab dem Jahr 2040 in Kraft. Bis dahin besteht die sogenannte Übergangsregelung, bei der der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um 1 Prozent erhöht wird.

Besonders steuerlich attraktiv sind Sofortrenten, da der Besteuerungsanteil hier dauerhaft niedriger ist, als der abzugsfähige Prozentsatz der eingezahlten Beiträge. Zahlen Sie beispielsweise im Jahr 2024 den Höchstbetrag von 55.132 Euro in eine Rürup-Rente ein, beginnt die Auszahlung im Jahr 2025. In diesem Fall beträgt der abzugsfähige 

Prozentsatz 100 Prozent, während der Besteuerungsanteil der Rente bei 85 Prozent liegt. Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Jahr nach dem Renteneintrittsjahr festgelegt und ändert sich lebenslang nicht mehr.

Warum kann man eine Basis-Rente nicht kündigen?

Anders als bei anderen Formen der Alters­vorsorge, wie beispielsweise der privaten Rentenversicherung, kann eine Basis-Rente in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Dies liegt daran, dass die Basis-Rente als langfristige Alters­vorsorge konzipiert ist und darauf abzielt, eine lebenslange Rente zu gewährleisten. Die vertraglich festgelegten Beiträge werden über einen längeren Zeitraum angespart, um im Rentenalter eine kontinuierliche Einkommensquelle zu bieten. Eine vorzeitige Kündigung würde diesem Zweck widersprechen und ist daher in der Regel nicht vorgesehen.

Dennoch haben Sie die Möglichkeit, eine Rürup-Rente zu widerrufen, indem Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In Fällen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung, Falschberatung oder mangelnder Aufklärung über Risiken und Produkteigenschaften können Sie eine bereits abgeschlossene Basis-Rente rückabwickeln. Dabei erhalten Sie fast alle eingezahlten Beiträge ohne Abzug von Kosten oder Zinsen zurück, da bei einer Rürup-Rente kein Rückkaufswert existiert.

Ist die Basis Rente steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge, die in eine Rürup-Rente eingezahlt werden, sind steuerlich absetzbar. Während der Ansparphase können Sie die Beiträge zur Basis-Rente steuermindernd geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angegeben können. Auf diese Weise bleiben die Beiträge während der Ansparphase von der Einkommenssteuer befreit. Anschließend sind erst in der Auszahlungsphase Steuern auf die Basis-Rente zu zahlen.

Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis hängt von Ihren jährlichen Einzahlungen, Ihrem Einkommen und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Bis zu einem Betrag von 27.566 Euro pro Jahr für Einzelpersonen oder 55.131 Euro für gemeinsam Veranlagte (Stand 2024) können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Beiträge über diesen Höchstbetrag hinaus erhalten jedoch keinen Steuervorteil.


Ist die Basis-Rente sinnvoll?

Die Frage, ob die Basis-Rente für Ihre Altersversorgung sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren und Ihren Bedürfnissen ab. Für einige Per­sonen kann die Basis-Rente eine attraktive Möglichkeit zur Alters­vorsorge darstellen, während sie für andere weniger geeignet sein mag. Daher ist es wichtig, die Vor- und Nachteile der Basis-Rente sorgfältig abzuwägen und Ihre individuelle finanzielle Situation zu berücksichtigen, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Rürup-Rente als Alters­vorsorge-Modell treffen zu können.

Vorteile der Basis-Rente

Die Basis-Rente bietet verschiedene Vorteile. Zu den wichtigsten zählen die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase, da die Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden können. Zudem bietet die Basis-Rente eine lebenslange Rentenzahlung im Rentenalter, was eine zuverlässige Einkommensquelle im Ruhestand gewährleistet. Darüber hinaus können insbesondere Gutverdiener und Per­sonen mit höheren Steuersätzen von den attraktiven Steuervorteilen profitieren.

 Steuervorteile der Rürup-Rente: Die Rürup-Rente bietet attraktive Steuervorteile, da die Beiträge während der Ansparphase steuerlich absetzbar sind. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen.

 Flexibilität: Die Basis-Rente bietet eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Verträge. So können Sie die Höhe Ihrer Beiträge sowie den Zeitpunkt des Rentenbeginns individuell festlegen. Zudem können Sie auch die Höhe der Beitragszahlung flexibel an Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen und Sondereinzahlungen tätigen, um den Steuervorteil am besten auszuschöpfen.

 Finanzielle Sicherheit: Nicht zuletzt bietet Ihnen die Basis-Rente eine langfristige finanzielle Sicherheit im Alter. Durch die lebenslange Rentenzahlung erhalten Sie eine zuverlässige Einkommensquelle, die Sie im Ruhestand unterstützt und vor Altersarmut schützt.

Nachteile der Basis-Rente

Trotz ihrer Vorteile gibt es auch einige Nachteile bei der Basis-Rente. Eine der Hauptbeschränkungen ist, dass eine vorzeitige Kündigung in der Regel nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass das angesparte Kapital über einen längeren Zeitraum gebunden ist und im Falle unvorhergesehener finanzieller Engpässe nicht zur Verfügung steht. Zudem unterliegen die Rentenzahlungen während der Auszahlungsphase der Einkommensteuerpflicht, was die tatsächliche Rentenhöhe beeinträchtigen kann.

  1. Nachgelagerte Besteuerung: Einer der offensichtlichen Nachteile der Basis-Rente ist die nachgelagerte Besteuerung. Während der Auszahlungsphase müssen Sie die erhaltenen Rentenzahlungen vollständig versteuern. Dies kann je nach Einkommenssteuersatz dazu führen, dass die effektive Steuerlast im Alter höher ist als während der Einzahlungsphase.
  2. Beschränkte Auszahlungsmöglichkeiten: Bei der Basis-Rente gibt es im Vergleich zu anderen Alters­vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente nur beschränkte Auszahlungsmöglichkeiten. Die Rente wird in der Regel lebenslang und nur in monatlichen Zahlungen ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder die Möglichkeit, über das angesparte Kapital frei zu verfügen, sind nicht vorgesehen.
  3. Eingeschränkte Vererbbarkeit: Die Vererbbarkeit der Basis-Rente ist ebenfalls eingeschränkt. So gehen die Ansprüche auf die Rente im Falle Ihres Todes in der Regel nicht auf Ihre Hinterbliebenen über. Dies bedeutet, dass nicht genutzte Rentenansprüche in der Regel verfallen und nicht an die Erben weitergegeben werden können. Dies können Sie jedoch umgehen, indem Sie eine Hinterbliebenenabsicherung abschließen.

Für wen lohnt sich die Basis-Rente?

Die Basis-Rente eignet sich insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die über das gesetzliche Rentenniveau hinaus vorsorgen möchten. Ältere Gutverdiener, die bereits viele Berufsjahre hinter sich haben, können besonders von der Basis-Rente profitieren, indem sie hohe Beiträge zur Rürup-Rente leisten und den förderfähigen Höchstbetrag in Anspruch nehmen. Da sie in der Regel niedrigere Steuersätze im Alter haben, können sie zusätzlich davon profitieren.

Auch Angestellte, die von den steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase profitieren können, finden in der Basis-Rente eine attraktive Alters­vorsorgeoption. Darüber hinaus kann die Basis-Rente für Per­sonen mit einem langfristigen Anlagehorizont und einer stabilen finanziellen Situation eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Jedoch ist ein Rürup-Vertrag in den meisten Fällen nicht für junge Selbstständige mit niedrigem Einkommen oder Selbstständige, die insgesamt wenig verdienen, geeignet. Für sie lohnt sich ein solcher Vertrag kaum oder gar nicht, da sie von den Steuervorteilen kaum profitieren können und möglicherweise Schwierigkeiten haben, langfristig Beiträge aufzubringen.


Zusammenfassung

Die Basis-Rente bietet eine attraktive Möglichkeit zur Alters­vorsorge – insbesondere für Gutverdiener mit höherem Einkommen. Durch die steuerlichen Vorteile und die Möglichkeit hoher Einzahlungen können Sie Ihre Versorgungslücke mit einer Rürup-Rente effektiv schließen und finanzielle Sicherheit im Ruhestand erreichen.

Letztendlich ist die Entscheidung für oder gegen eine Rürup-Rente jedoch stark von Ihren individuellen finanziellen Umständen und Zielen abhängig. Lassen Sie sich jetzt von unseren Finanzprofis Allgäu beraten, um die beste Alters­vorsorgestrategie für Ihre Bedürfnisse zu finden!


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Regelbeitrag zur Rentenversicherung  2024

Der Regelbeitrag zur Rentenversicherung beträgt im Jahr 2024 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Wie viel Rente bekommt man, wenn man noch nie gearbeitet hat?

Wenn Sie nie gearbeitet haben, erhalten Sie in der Regel keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen können Sie Anspruch auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter haben. Seit 2024 beträgt der Regelsatz für Empfänger der Grundsicherung 563 € pro Monat für Alleinstehende, während Paare pro Person jeweils 506 € erhalten.

Wie hoch ist die Mindestrente in Deutschland?

Die Untergrenze für die Rente liegt bei 30% des durchschnittlichen Bruttogehalts aller gesetzlich Rentenversicherten, das jährlich aktualisiert wird. Aktuell beträgt es etwas 3.595 € pro Monat in den alten und rund 3.497 € pro Monat in den neuen Bundesländern.

Kann man Rürup auf einmal auszahlen lassen?

Die Rürup-Rente als Basisrente kann im Regelfall nicht auf einmal ausgezahlt werden, da sie dazu dient, eine lebenslange Rente im Ruhestand zu gewährleisten. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist daher nicht vorgesehen, um die langfristige Alters­vorsorge zu sichern.


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