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Angesichts des sinkenden Rentenniveaus und der daraus resultierenden Rentenlücke wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Dabei gibt es zahlreiche Vorsorgeprodukte, die eine zusätzliche lebenslange Rente im Alter garantieren. Die fondsgebundene Rentenversicherung – auch Fondsrente genannt – ist dabei ein besonders spezielles Vorsorgekonzept, das eine lebenslange Rente mit der Rendite aus Fondsinvestments kombiniert.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise, die Sinnhaftigkeit sowie die Vor- und Nachteile der fondsgebundenen Rentenversicherung geben. Mit den Finanzprofis aus dem Allgäu treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre zukünftige Rente!
Inhaltsübersicht |
Die Fondsrente ist eine beliebte Möglichkeit für Sparerinnen und Sparer, um für ihre Rente vorzusorgen. Dabei kombiniert die fondsgebundene Rentenversicherung den Schutz einer klassischen Rentenversicherung mit den Ertragschancen einer Kapitalanlage in Investmentfonds. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Wertentwicklung der Kapitalmärkte zu nutzen und langfristig Vermögen aufzubauen.
Während Ihres Berufslebens zahlen Sie – ähnlich wie bei der klassischen Rentenversicherung – monatlich einen Betrag ein. Das angesparte Guthaben wird Ihnen bei Rentenbeginn anschließend als monatliche Rente bis zu Ihrem Lebensende ausgezahlt.
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Kapitalanlage während der Vertragslaufzeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere investiert werden, fließen die Gelder bei der fondsgebundenen Variante jedoch in ausgewählte Fonds. Dabei obliegt die Fondsauswahl Ihnen als Versicherungsnehmer, sodass Sie selbst entscheiden können, in welche Fonds Ihre Beiträge investiert werden. Die Rendite hängt letztendlich von der Entwicklung der gewählten Fonds ab.
Obwohl die genaue Rentenhöhe bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung aufgrund des Anlagerisikos nicht garantiert ist, legt der Versicherungsanbieter bei Vertragsabschluss einen sogenannten Rentenfaktor fest. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente für jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital ausgezahlt wird. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Prognose, sodass Sie erst bei Rentenbeginn die exakte Höhe Ihrer monatlichen Fondsrente erfahren.
Falls der Rentenfaktor zu Beginn der Rentenphase zu niedrig sein sollte, haben Sie die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts, um eine einmalige Kapitalauszahlung anzufordern. Alternativ können Sie auch eine Garantierente abschließen, die es ermöglicht, das eingezahlte Vermögen bis zu 100 Prozent abzusichern. Dadurch kann eine Mindestauszahlung des eingezahlten Betrags bei Rentenbeginn und somit eine Rentengarantie gewährleistet werden.
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Grundsätzlich ist es immer wichtig und richtig, für den Ruhestand vorzusorgen – unabhängig von der gewählten Form der Altersvorsorge. Die Entscheidung für eine fondsgebundene Rentenversicherung hängt dabei maßgeblich von Ihren individuellen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Verhältnissen ab.
Die Fondsrente eignet sich im Allgemeinen besonders für Personen, die bereit sind, langfristig in renditestarke Anlagen zu investieren und dabei die Schwankungen an den Kapitalmärkten in Kauf zu nehmen. Dank der Möglichkeit der Fondsauswahl bieten fondsgebundene Rentenversicherungen jedoch durchaus Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Vorteile:
Attraktive Renditechancen: Durch die Investition in Fonds können Sie attraktive Renditen erzielen, die über die langfristige Laufzeit das Potenzial für eine bedeutend höhere Rente bieten.
Individuelle Gestaltung: Die flexible Auswahl der Aktien und ETFs ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Anlagestrategie, die Ihren persönlichen Präferenzen und Risikoneigungen entspricht.
Ablaufmanagement vor Renteneintritt: Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet die Möglichkeit eines gezielten Ablaufmanagements vor Renteneintritt. Das bedeutet, dass die Anlagestrategie entsprechend der sich nähernden Rentenphase angepasst werden kann, um beispielsweise Kursrisiken zu minimieren.
Übertragung der Fondsanteile auf Depot: Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die Fondsanteile auf Ihr eigenes Depot zu übertragen. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität und Eigenkontrolle über Ihre Anlage.
Nachteile:
Kursrisiken: Die Renditechancen gehen mit entsprechenden Kursrisiken einher, da die Wertentwicklung der Fonds von den Schwankungen an den Finanzmärkten beeinflusst wird.
Ungeeignet für kurze Laufzeiten: Die fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich aufgrund der potenziellen Kursrisiken weniger für kurze Laufzeiten. Um von den langfristigen Renditechancen zu profitieren, ist ein längerer Anlagehorizont empfehlenswert.
Unsere Finanzexperten aus dem Allgäu beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Altersvorsorge, um mit Ihnen gemeinsam die besten Anlageformen zu finden.
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Wie bereits erwähnt, haben Sie auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung die Möglichkeit, von Ihrem Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange monatliche Rente bevorzugen.
Die Entscheidung zwischen den beiden Optionen hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kann eine einmalige Kapitalauszahlung mitsamt der erzielten Renditen durchaus sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus anderen Quellen decken und das Kapital beispielsweise für besondere Anschaffungen, Reisen oder die Tilgung von Schulden verwenden möchten. Auch wenn sich der Gesundheitszustand im Alter vor Rentenbeginn erheblich verschlechtert, kann eine einmalige Auszahlung der Fondsrente sinnvoll sein.
Allerdings birgt die einmalige Kapitalauszahlung auch Risiken. Wenn das Kapital vor Ihrem Tod bereits aufgebraucht ist und Sie keine weitere ausreichende Einkommensquelle haben, könnten Sie auf fremde finanzielle Hilfe angewiesen sein. Im Gegensatz hierzu wird eine monatliche Rente bis zum Lebensende ausgezahlt, wobei der langjährige Rentenbezug die Summe Ihres angesparten Kapitals sogar übersteigen kann.
Welche Option die Richtige für Sie ist, sollten Sie individuell auf Basis Ihrer persönlichen und finanziellen Situation treffen. Unsere Finanzprofis können Ihnen im Rahmen einer umfassenden Beratung bei der Entscheidungsfindung behilflich sein.
Ja, die fondsgebundene Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Dies gilt im Übrigen seit 2005 für jegliche Gewinne aus Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds. Allerdings gibt es bei der Besteuerung der Fondsrente einiges zu beachten. Zum einen kann die Fondsrente nicht als Sonderausgabe bei den Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Eine Ausnahme besteht hier für die fondsgebundene Riester- und Rürup-Rente. Darüber hinaus können Altverträge für fondsgebundene Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerfrei sein. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass der Vertrag bereits seit mindestens 12 Jahren besteht und die Versicherungssumme 60 Prozent der bereits eingezahlten Beiträge nicht übersteigt.
Obwohl eine fondsgebundene Rentenversicherung also nicht direkt von der Steuer absetzbar ist, bietet sie dennoch bestimmte Steuervorteile. Zwar erfolgt während der Ansparphase keine steuerliche Förderung, allerdings wird die Fondsrente bei Auszahlung lediglich nach dem Ertragsanteilverfahren besteuert. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Rentenzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt wird.
Der Ertragsanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen. Bei einer einmaligen Auszahlung müssen sogar nur auf die Hälfte des Ertragsanteils Steuern gezahlt werden.
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Im Vergleich zur fondsgebundenen Rentenversicherung weist die fondsgebundene Lebensversicherung einige spezifische Unterschiede auf. Während die fondsgebundene Rentenversicherung in erster Linie auf die finanzielle Absicherung im Alter abzielt, kombiniert die fondsgebundene Lebensversicherung Todesfallschutz mit einer Kapitalanlage in Investmentfonds.
Im Falle des Ablebens erhalten Ihre Hinterbliebenen demnach eine vorab vereinbarte Summe, die sich aus der Versicherungssumme und den gegebenenfalls erwirtschafteten Renditen zusammensetzt. Anders als bei reinen Risikolebensversicherungen besteht hierbei die Möglichkeit, auch während der Vertragslaufzeit von den Renditechancen der Fonds zu profitieren.
Ebenso wie die Fondsrente bietet auch eine fondsgebundene Lebensversicherung einige entscheidende Vorteile:
Kapitalaufbau und Risikoschutz: Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Möglichkeit des Kapitalaufbaus durch die Anlage in Fonds mit einem umfassenden Risikoschutz. So werden Angehörige im Todesfall finanziell abgesichert, während Sie als Versicherter von den Renditechancen der Fonds profitieren können.
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten: Sie haben die Flexibilität, die Höhe der Versicherungssumme sowie die Auswahl der Fonds nach den eigenen Präferenzen anzupassen. Dies erlaubt Ihnen eine individuelle Gestaltung der Versicherung entsprechend Ihren finanziellen Zielen und Lebensumständen.
Teilhabe an Fondsentwicklungen: Im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensversicherungen, bei denen die Rendite häufig durch festverzinsliche Anlagen bestimmt wird, partizipieren Sie bei der fondsgebundenen Variante direkt an den Entwicklungen der Kapitalmärkte, was langfristig attraktive Renditen ermöglichen kann.
Obwohl Fondspolicen wie die fondsgebundene Lebensversicherung aufgrund der zahlreichen Vorteile vielversprechend klingen, gibt es gewisse Risiken, die andere Anlageformen weitaus attraktiver machen. So besteht grundsätzlich ein Risiko von Verlusten.
Darüber hinaus sind auch die Kosten ein wesentlicher Nachteil der fondsgebundenen Lebensversicherung. Sie zahlen schließlich nicht nur die Abschlusskosten, sondern auch für die aktiv gemanagten Fonds. Zusätzlich müssen Sie auch die Kosten für den Risikoschutz im Todesfall berücksichtigen. Daher ist eine gründliche Analyse Ihrer persönlichen Risikobereitschaft sowie eine professionelle Beratung vor Vertragsabschluss unerlässlich.
Unabhängig davon, welche Anlageform Sie wählen – hinsichtlich der Altersvorsorge gilt stets: je früher, desto besser! Doch nicht nur der Zeitpunkt spielt bei der Wahl für eine private Rentenversicherung eine entscheidende Rolle, sondern auch Ihre persönlichen Lebensumstände. Daher ist der Abschluss einer privaten Altersvorsorge aus folgenden Gründen sinnvoll:
Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Bevor Sie sich jedoch für eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine andere Form der Altersvorsorge entscheiden, ist eine umfassende Analyse Ihrer individuellen finanziellen Situation, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer langfristigen Lebensziele ratsam.
Wir von den Finanzprofis Allgäu haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen bei wichtigen Entscheidungen wie der privaten Altersvorsorge zu unterstützen, um die optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden und die langfristige finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie bereits eine fondsgebundene Rentenversicherung besitzen und diese künidgen möchten, sollten Sie diese Entscheidung sorgfältig überdenken. Grundsätzlich ist die Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht empfohlen, da Sie hierbei unter Umständen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ist eine Kündigung jedoch unumgänglich, beraten wir Sie gerne umfassend hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf Ihre finanzielle Planung und prüfen mit Ihnen gemeinsam alternative Optionen der Altersvorsorge.
Nein, die Beiträge, die Sie für die fondsgebundene Rentenversicherung gezahlt haben, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dennoch können Sie bei der Auszahlung von Steuervorteilen profitieren, denn sobald Ihnen die Fondsrente ausgezahlt wird, müssen Sie lediglich Steuern auf den Ertragsanteil zahlen.
Ja, grundsätzlich ist die Auszahlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung steuerpflichtig. Allerdings gilt diese Steuerpflicht nur für Lebensversicherungen, die nach dem 01. Januar 2005 geschlossen wurden. Wenn Sie bereits einen sogenannten „Altvertrag“ haben, müssen Sie auf das ausgezahlte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern bezahlen. Um mehr über die steuerliche Behandlung zu erfahren, wenden Sie sich an die Finanzprofis Allgäu.