Warum sind Beamte nicht gesetzlich versichert ?


Die Frage, warum Beamte in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert sind, wirft oft Verwirrung auf. Beamte in Deutschland haben die Möglichkeit, sich privat zu ver­sichern, anstatt Teil der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zu sein. Dies liegt an den besonderen Regelungen, die für Beamte gelten und die eine spezifische Form der Absicherung vorsehen.

Doch müssen Beamte zwingend Mitglied in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung sein oder besteht hier die Wahlfreiheit? In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um die private und gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für Beamte und welche Vorteile die private Kranken­ver­si­che­rung gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung für Staatsdiener haben kann.


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Ist es überhaupt möglich, sich als Beamter gesetzlich zu ver­sichern?

Es besteht irrtümlich die Annahme, dass Beamte sich nicht gesetzlich ver­sichern können. Doch müssen Beamte privat versichert sein? Tatsächlich unterliegen Beamte selbst bei niedrigem Einkommen nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und haben die Wahl zwischen privater Kranken­ver­si­che­rung (PKV) und gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung.

Obwohl Beamte somit theoretisch die Möglichkeit haben, sich gesetzlich zu ver­sichern, ist die private Kranken­ver­si­che­rung in den meisten Fällen die kostengünstigere Option und somit auch die bevorzugte Wahl. Das liegt in erster Linie daran, dass Beamte als Staatsdiener eine sogenannte Beihilfe von ihrem Dienstherrn erhalten. Diese deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, wodurch Beamte lediglich den verbleibenden Anteil der Beiträge aus eigener Tasche zahlen müssen.

In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung hingegen gibt es keine vergleichbare Unterstützung durch den Dienstherrn, wodurch der Beitrag zur GKV oft deutlich höher ist.

Für Beamte besteht also grundsätzlich keine Kranken­ver­si­che­rungspflicht zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu ver­sichern. Die meisten Beamten entscheiden sich dennoch für eine private Kranken­ver­si­che­rung und schließen eine sogenannte Restkostenversicherung ab, um den Anteil der Gesundheitskosten zu decken, der nicht bereits durch die Beihilfe abgedeckt wird.

Zudem bietet die private Kranken­ver­si­che­rung oft maßgeschneiderte Tarife und umfassendere Leistungen, sodass die Wahl der Beamten in den meisten Fällen auf die PKV fällt.


Beihilfeanspruch auch für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

Der Beihilfeanspruch ist eine spezifische Regelung, die für Staatsdiener gilt und sie bei den Kosten ihrer Kranken­ver­si­che­rung unterstützt. So haben Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Fürsorge, wobei dieser je nach Beihilfesatz einen Teil der Krankheitskosten übernehmen muss.

Allerdings ist dieser Beihilfeanspruch in der Regel an eine Mitgliedschaft in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung gebunden. Daher entfällt der Beihilfeanspruch, wenn Beamte Mitglied in einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung werden. Im Krankheitsfall erhalten sie somit lediglich die Leistungen, die vom Gesetzgeber für gesetzliche Krankenkassen vorgesehen sind. Um den Versicherungsschutz zu erweitern, müssen sie daher oft eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen.

Was ist der Beihilfeanspruch?

Beim Beihilfeanspruch handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die Beamte bei ihren Gesundheitskosten erhalten. Hierbei übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten von Beamten. Die Höhe der Beihilfe beträgt für Beamte in der Regel 50 Prozent, für Ehefrauen oder Lebenspartner oft 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die genaue Höhe variiert jedoch je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder oder des Bundes festgelegt.

Da die Beihilfe jedoch nur einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten übernimmt, müssen Beamte für den Rest eine Kranken­ver­si­che­rung abschließen. Dabei sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung befreit. Zudem wird die in der Regel Beihilfe nur gewährt, wenn sich Beamte für die private Kranken­ver­si­che­rung entscheiden. Die sogenannte Restkostenversicherung wird dementsprechend bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen.

Anspruch auf Beihilfe haben sowohl Beamtenanwärter als auch Referendare, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit. Hierzu gehören unter anderem Berufsgruppen wie Lehrer, Richter oder Verwaltungsbeamte. Staatsdiener mit hohem Berufsrisiko wie Polizisten, Soldaten oder Feuerwehrleute haben neben der Beihilfe sogar oft Anspruch auf eine kostenfreie Heilfürsorge.

Gibt es etwas Ähnliches auch für die GKV?

Im Gegensatz zur Beihilfe in der privaten Kranken­ver­si­che­rung gibt es für gesetzlich versicherte Beamte keine vergleichbare Regelung. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung bietet zwar einen festen Leistungskatalog, aber die spezifischen Beihilfeleistungen sind nicht anwendbar. Beamte, die sich als freiwilliges Mitglied gesetzlich ver­sichern, müssen die Beiträge also zu 100 Prozent selbst tragen und profitieren nicht den Vorteilen des Beihilfeanspruchs.

Seit 2018 bieten jedoch einige Bundesländer neuen Beamten auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung an. Dies betrifft die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen und ab dem 1. Januar 2024 auch Sachsen. Hier haben Beamte die Wahl zwischen einem pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Kranken­ver­si­che­rungen und der regulären Beihilfe. Entscheidet man sich für den pauschalen Zuschuss, übernimmt der Dienstherr die Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Grund für die neue Regelung ist, dass die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für Beamte attraktiver werden soll. In der Realität sieht es jedoch anders aus. Trotz des pauschalen Zuschusses zur GKV entscheidet sich die Mehrheit der Beamten dennoch für die private Kranken­ver­si­che­rung. Ein Grund hierfür ist, dass die Entscheidung für den pauschalen Zuschuss endgültig ist und somit für die gesamte Dienstzeit gilt. Ein Wechsel zur regulären Beihilfe ist anschließend nicht mehr möglich.


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Wann ist die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung trotzdem sinnvoll?

Obwohl die private Kranken­ver­si­che­rung in den meisten Fällen die bevorzugte Wahl von Beamten ist, kann es in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll sein, sich für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung als freiwillig versichertes Mitglied zu entscheiden. Zwar bestehen in der GKV für Beamte oft höhere Tarife und die gesetzliche Krankenkasse bietet über den Basisleistungskatalog keine hinausgehenden Leistungen an, jedoch ziehen einige Beamte eine freiwillige gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung in Erwägung.

So kann die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für Beamte mit geringem Einkommen sinnvoll sein, da die Beiträge zur GKV einkommensabhängig sind. Darüber hinaus können auch Beamte mit chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Vorbelastungen von günstigeren Beiträgen in der GKV profitieren.

Für Beamte mit geringem Einkommen

Obwohl viele Beamte sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung entscheiden, kann die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für Beamte mit geringem Einkommen eine sinnvolle Alternative darstellen. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind einkommensabhängig und können somit für Per­sonen mit niedrigem Gehalt günstiger ausfallen. Dies führt zu potenziell kostengünstigeren GKV-Beiträgen.

Im Gegensatz hierzu richtet sich die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung in erster Linie nach dem individuellen Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten. So ist bei Vertragsabschluss oft eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bestehen chronische Krank­hei­ten oder andere Vorerkrankungen, können sich die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung erhöhen oder die Behandlung dieser Krank­hei­ten wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Darüber hinaus können Beamte ihre Kinder in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung kostenlos über die Familienversicherung der GKV absichern. Auch das ist bei einer Privatversicherung nicht möglich, da hier entsprechende Beiträge fällig werden. Insbesondere in Fällen, in denen die finanziellen Mittel begrenzt sind, kann die GKV also eine kosteneffiziente Möglichkeit bieten, dennoch eine solide Gesundheitsversorgung für die ganze Familie zu erhalten.

Für Beamte mit chronischen Krank­hei­ten oder anderen Gesundheitsbelastungen

Wie bereits angedeutet, können Beamte, die mit chronischen Krank­hei­ten oder anderen Gesundheitsbelastungen leben, in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung Vorteile finden. So ist es in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung unerheblich, ob man an chronischen Krank­hei­ten oder anderen Vorerkrankungen leidet. Diese spielen bei der Beitragsberechnung keine Rolle.

Stattdessen übernimmt die GKV eine breite Palette von medizinischen Leistungen, einschließlich notwendiger Medikamente und Therapien. In solchen Fällen kann die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung eine stabilere und kostengünstigere Option sein, um die kontinuierliche medizinische Versorgung sicherzustellen.

Wenn sich Beamte für eine Privatversicherung entscheiden, müssen sie in der Regel damit rechnen, dass sich der Gesundheitszustand auch auf die Beitragskosten auswirken kann. Wer an chronischen Krank­hei­ten leidet, muss hier unter Umständen mehr zahlen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung empfehlenswert, um die bestmögliche Kranken­ver­si­che­rungslösung für Beamte entsprechend der persönlichen Umstände zu finden.


Alternative: Basistarif der privaten Kranken­ver­si­che­rungen

Grundsätzlich müssen privat Versicherte eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchlaufen, da diese maßgeblich für die Berechnung der Beitragshöhe ist. Viele Beamte sorgen sich jedoch darum, dass sie von der Krankenkasse erst gar nicht akzeptiert werden, wenn sie unter Vorerkrankungen leiden. Für Beihilfeempfänger besteht jedoch die Besonderheit der sogenannten Öffnungsklausel. Diese Öffnungsklausel ermöglicht Beamten eine vereinfachte Annahme ohne Gesundheitsprüfung.

Innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Verbeamtung haben Beamte die Möglichkeit, eine private Kranken­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Hierbei müssen lediglich einige Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden, wobei eine Ablehnung dank der Öffnungsklausel nicht möglich ist.

Eine weitere Option, die für Beamte in Betracht gezogen werden kann, ist der Basistarif der privaten Kranken­ver­si­che­rungen. Dieser Tarif wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass auch Per­sonen mit Vorerkrankungen oder älterem Eintrittsalter Zugang zur privaten Kranken­ver­si­che­rung erhalten. Der Basistarif entspricht in seinen Leistungen den gesetzlichen Krankenkassen und ermöglicht somit eine vergleichbare Absicherung.

Beamte, die aus verschiedenen Gründen nicht in die regulären Tarife der PKV aufgenommen werden können, haben im Basistarif die Möglichkeit, privat versichert zu sein. Die Beitragshöhe im Basistarif ist dabei gedeckelt und orientiert sich an den Höchstsätzen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Aufgrund der fehlenden Zusatzleistungen ist der Basistarif der PKV für viele Beamte jedoch möglicherweise keine zufriedenstellende Alternative.


FAQs

Wieso müssen Beamte privat versichert sein?

Beamte müssen nicht zwingend privat versichert sein, aber sie haben die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung. Viele Beamte entscheiden sich hierbei jedoch für die private Kranken­ver­si­che­rung, da sie nicht nur von individuelleren Leistungen, sondern auch von der Beihilfe profitieren können.

Kann ein Beamter gesetzlich krankenversichert sein?

Ja, ein Beamter kann nach Wahl auch gesetzlich krankenversichert sein. Allerdings besteht für Beamte keine Pflicht zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. So haben Beamte die Möglichkeit, sich entweder privat oder gesetzlich zu ver­sichern, wobei die Mehrheit der Beamten sich aufgrund spezifischer Vorteile oft für die private Kranken­ver­si­che­rung entscheidet.

Wer bezahlt die KV bei Beamten?

Die Kranken­ver­si­che­rungskosten für Beamte werden in der Regel durch den Beamten selbst getragen. Allerdings haben Beamte Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn, wodurch ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt wird. Der Beihilfesatz variiert je nach Bundesland, Dienstherr und Dienstgrad.

Wie ist die Frau eines Beamten krankenversichert?

Die Frau eines Beamten kann entweder über die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) abgesichert sein, wenn sie nicht berufstätig ist oder ein geringes eigenes Einkommen hat. Alternativ kann sie sich auch privat ver­sichern, wobei der Beamte und seine Familie in der Regel Anspruch auf Beihilfe haben, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt.


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Fazit

Obwohl die meisten Beamten sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung entscheiden, besteht keine Versicherungspflicht und sie haben das Wahlrecht zwischen der PKV und der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung für Beamte. Allerdings bietet die private Kranken­ver­si­che­rung zahlreiche Vorteile für Beamte – angefangen bei der Beihilfe für Beamte und deren Angehörigen bis hin zu umfangreichen Versicherungsleistungen und günstigeren Beiträgen.

In einigen Fällen kann jedoch auch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung eine sinnvolle Wahl für Beamte sein. Dies hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ist es daher ratsam, eine eingehende Beratung in Anspruch zu nehmen, in denen die Vor- und Nachteile beider Optionen erörtert werden. Wenden Sie sich jetzt an unsere Finanzprofis Allgäu und wir beraten Sie gerne persönlich, um die für Sie optimale Gesundheitsversorgung zu ermitteln!

Für eine Besprechung Ihres Anliegens stehen Ihnen die Finanzprofis Allgäu gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Michael Köcheler & Nikolai Ade


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