Schutz vor Diebstahl: So hilft die Gebäudeversicherung Einbruch-Schäden abzuwehren

Stellt die Ge­bäude­ver­si­che­rung im Einbruchsfall einen zuverlässigen Schutz dar? Welche Schäden durch Einbruch übernimmt sie und wo sind die Grenzen des Versicherungsschutzes? Diese Fragen sind zentral für Hausbesitzer, die im Unglücksfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben wollen. In diesem Artikel klären wir auf, was die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Einbruch abdeckt, welche Ausnahmen bestehen und geben Tipps, was in einem solchen Szenario zu tun ist.

Inhaltsübersicht

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 Die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt in der Regel die Reparatur von Einbruchschäden an der Eingangstür und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten, während bewegliche Gegenstände durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert werden müssen.

 Einbruchprävention und regelmäßige Überprüfung der Versicherungsbedingungen sind essentiell, um den finanziellen Schutz sicherzustellen und das Risiko von Einbrüchen zu minimieren.

 Einige Ge­bäude­ver­si­che­rungen decken Einbruchschäden am Gebäude oder an fest verbauten Gegenständen nicht automatisch ab. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen daher genau.


Schutz vor Einbruch: Was leistet die Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Eine Ge­bäude­ver­si­che­rung ist eine Absicherung, die Schäden am Gebäude selbst oder an fest verbauten Gegenständen abdeckt. Sie ist für Hausbesitzer ein absolutes Muss. Doch was passiert, wenn es zu einem Einbruch kommt? Hier wird es komplizierter, denn viele Versicherungsanbieter schließen Einbruchschäden explizit vom Versicherungsschutz aus. Das bedeutet, dass die Kosten für die Reparatur von Einbruchschäden am Gebäude oder an fest verbauten Gegenständen nicht immer von der Ge­bäude­ver­si­che­rung übernommen werden.

In bestimmten Fällen kann die Ge­bäude­ver­si­che­rung jedoch Schutz vor Schäden durch Vandalismus wie Graffiti bieten. Dies setzt jedoch eine polizeiliche Anzeige des Schadens voraus und es müssen zusätzliche Vereinbarungen wie Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen festgelegt werden. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen und die korrekte Versicherungssumme zu wählen, damit Sie eine Überschätzung des Versicherungsschutzes bei Einbruch vermeiden und eine Unterversicherung verhindern können.

Was genau deckt die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei einem Einbruch ab?

Die gute Nachricht ist, dass die Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Regel die Reparaturkosten für Beschädigungen an der Eingangstür übernimmt, die durch einen Einbruch entstanden sind. Sie können also darauf zählen, dass die Kosten für die Behebung von Einbruchschäden an Ihrer Eingangstür von Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung gedeckt sind.

Einbaumöbel, die individuell für das Gebäude und seine Räume geplant und gefertigt sind, gehören zu den versicherten Gebäudebestandteilen. Diese werden im Versicherungsschutz berücksichtigt. Auch Zubehör wie Dachziegel oder außen am Gebäude angebrachte Dinge wie Markisen sind in der Regel versichert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gegenstände nur dann versichert sind, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Die Grenzen des Schutzes: Was ist nicht inbegriffen?

Obwohl die Ge­bäude­ver­si­che­rung Schäden am Gebäude und an fest verbauten Gegenständen abdeckt, gibt es Grenzen des Schutzes. Einer der wichtigsten Punkte, den Sie beachten sollten, ist, dass bewegliche Gegenstände typischerweise nicht im Schutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung inbegriffen sind. Dies bedeutet, dass Ihre persönlichen Gegenstände wie Möbel, Elektronik, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände nicht durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung geschützt sind, wenn sie bei einem Einbruch beschädigt oder gestohlen werden.

Für den Schutz dieser Gegenstände ist eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung erforderlich. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schäden oder Verluste an beweglichen Gegenständen in Ihrem Haushalt ab, die beispielsweise verursacht werden durch:

 Brand

 Leitungswasser

 Sturm

 Hagel

 Einbruchdiebstahl

Es ist also wichtig, sowohl eine Gebäude- als auch eine Haus­rat­ver­si­che­rung zu haben, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Vandalismusschäden nach einem Einbruch

Wenn wir über Einbruchschäden sprechen, denken wir in der Regel an den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum durch Diebstahl. Aber was ist mit Vandalismus? Vandalismus nach einem Einbruch umfasst willkürliche Zerstörungen oder Beschädigungen am Gebäude, die über das hinausgehen, was für den Diebstahl selbst notwendig ist. Beispiele hierfür können das Beschmieren von Wänden mit Graffiti oder das absichtliche Zerstören von Möbeln sein. In solchen Fällen spricht man auch vom Raub an der Ästhetik des Gebäudes.

Um Vandalismusschäden geltend machen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 Der Einbruch selbst muss versichert sein.

 Der Vandalismus muss in direktem Zusammenhang mit dem Einbruch stehen.

 Es müssen eindeutige Einbruchsspuren vorliegen.

 Der Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden.

Nach einem durch Vandalismus verursachten Schaden hilft die Versicherung meist nur, wenn der Schadensfall unverzüglich gemeldet wird und alle relevanten Nachweise erbracht werden.


Einbruchdiebstahl und Haus­rat­ver­si­che­rung

Wie bereits erwähnt, deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst, einschließlich Nebengebäuden und mit dem Gebäude fest verbundenen Objekten ab. Die Haus­rat­ver­si­che­rung hingegen schützt bewegliche Gegenstände eines Haushalts wie Möbel, Kleidung und Elektronik. Während die Wohngebäudeversicherung nur der Eigentümer eines Hauses abschließen kann, kann eine Haus­rat­ver­si­che­rung von jedem abgeschlossen werden.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bietet zusätzlichen Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus über die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckten Gefahren hinaus. Sie kann um Zusatzoptionen wie Fahrradversicherung, Werterhöhung und Auslandsschutz erweitert werden, um den Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl zu verstärken. In der Regel sind auch Kellerbereiche in Mehrfamilienhäusern durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Einbruch geschützt, sofern es sich nicht um Gemeinschaftskeller handelt.

Durch Zusatzoptionen in der Haus­rat­ver­si­che­rung, wie ‘Einbruch über nicht versicherte Räume’, können spezifische Risiken abgedeckt werden, die in Standardtarifen möglicherweise nicht enthalten sind.

Prävention und Eigenverantwortung

Mit Versicherungen können wir uns gegen finanzielle Verluste infolge eines Einbruchs schützen. Doch die beste Versicherung bietet keinen Schutz gegen das Gefühl der Verletzung der Privatsphäre und die emotionale Belastung, die ein Einbruch mit sich bringt. Daher ist es wichtig, dass wir uns nicht nur auf Versicherungen verlassen, sondern auch eigene Maßnahmen ergreifen, um Einbrüche zu verhindern.

Dazu gehören Sicherheitsvorkehrungen, Verhalten bei Abwesenheit und die regelmäßige Überprüfung der Versicherungsbedingungen.

Sicherheitsvorkehrungen treffen

Sicherheitsvorkehrungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Prävention von Einbrüchen. Es ist bekannt, dass Einbrecher oft Opportunisten sind, die nach dem einfachsten und schnellsten Zugang suchen. Mehr als 46 Prozent der Einbruchsversuche werden abgebrochen, wenn die Täter nach fünf Minuten keinen Erfolg haben.

Eine effektive Methode zur Prävention von Einbrüchen besteht darin, die Sicherheit von Türen und Fenstern zu verbessern. Indem Sie Türen mit Dreipunkt-Verriegelungssystemen installieren und Fenster der Widerstandsklasse 2 oder höher wählen, erhöhen Sie den Einbruchschutz erheblich.

Darüber hinaus können einfache Sicherheitstipps wie das Verriegeln aller Türen und Fenster, wenn Sie das Haus verlassen, und das Aufbewahren von Schlüsseln außerhalb der Reichweite von Fenstern und Briefschlitzen dazu beitragen, das Risiko von Einbrüchen zu verringern.

Verhalten bei Abwesenheit

Auch wenn Sie nicht zu Hause sind, gibt es Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihr Zuhause zu schützen. Dazu gehört:

 das Installieren von Bewegungsmeldern und modernen Außenkameras

 das Verwenden von Zeitschaltuhren für Licht und Rollläden, um den Eindruck von Anwesenheit zu vermitteln

 in sozialen Netzwerken nicht über Ihren Aufenthaltsort zu posten, wenn Sie im Urlaub sind

 Nachbarn oder Freunde zu bitten, das Haus regelmäßig zu kontrollieren, um den Anschein von Anwesenheit zu erwecken.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass dauerhaft geschlossene Rollläden Einbrechern signalisieren können, dass das Haus unbewohnt ist, was Einbrüche begünstigen kann. Daher ist es besser, die Rollläden zu unterschiedlichen Zeiten zu öffnen und zu schließen, um den Eindruck von Anwesenheit zu erwecken.

Regelmäßige Überprüfung der Versicherungsbedingungen

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention von Einbrüchen ist die regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Versicherungsbedingungen. Der Deckungsumfang für Elementarschäden kann je nach Versicherer variieren, abhängig vom Schadensverlauf der letzten Jahre oder Jahrzehnte. Darüber hinaus richtet sich der Beitrag der Wohngebäudeversicherung nach dem zu ver­sichernden Risiko.

Durch eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungsbedingungen können Sie frühzeitig Anpassungen bei veränderten Risiken oder Versicherungsangeboten vornehmen. Es wird empfohlen, die Versicherungsdokumente regelmäßig zu prüfen, mindestens jedoch jährlich oder nach bedeutenden Veränderungen an der Immobilie.

Im Falle eines Einbruchs: Wichtige Schritte und Ansprüche

Trotz aller Präventionsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Sie Opfer eines Einbruchs werden. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, wie man richtig reagiert und welche Ansprüche man gegenüber der Versicherung hat. Hier sind einige Schritte, die Sie im Falle eines Einbruchs befolgen sollten.

Sofortmaßnahmen nach Entdeckung eines Einbruchs

Wenn Sie einen Einbruch feststellen, ist Ihre persönliche Sicherheit das Wichtigste. Sie sollten das Haus verlassen und von einem sicheren Ort aus die Polizei kontaktieren. Es ist wichtig, der Polizei genaue Angaben zum Ort, zur möglichen Anwesenheit der Täter und zu beobachteten Details zu machen.

Bis die Polizei eine Freigabe erteilt, sollten Sie nichts am Tatort verändern oder berühren, um die Beweise für die forensische Untersuchung nicht zu gefährden.

Nachdem Sie die Polizei kontaktiert haben, sollten Sie den Schaden umgehend, idealerweise telefonisch, bei Ihrer Versicherung melden, um den Prozess der Schadensregulierung in Gang zu setzen.

Dokumentation des Schadens

Nach der polizeilichen Untersuchung sollten Sie Fotos von Schäden oder Anzeichen eines gewaltsamen Eindringens machen. Diese Fotos können für die Schadensmeldung bei der Versicherung sehr hilfreich sein. Es ist auch wichtig, eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände zu erstellen.

Das Erstellen einer detaillierten Inventarliste von Haushaltsgegenständen und Wertsachen, zusammen mit Fotos und Belegen, erleichtert den Prozess der Versicherungsansprüche bei einem Einbruch. Falls Sie keine Kaufbelege für die gestohlenen Gegenstände haben, können Zeugenaussagen oder Fotos als Ersatznachweise bei der Versicherung eingereicht werden.

Erstattung und Ersatz durch die Versicherung

Nach einem Einbruch wird Ihre Versicherung den finanziellen Schaden ersetzen, indem sie den Wiederbeschaffungswert für gestohlene oder beschädigte Gegenstände zahlt, unter Berücksichtigung etwaiger Höchstsummen für wertvolle Objekte wie Schmuck. Zusätzlich zu den Reparaturkosten für das übernimmt die Versicherung unter Umständen auch die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, falls das Eigenheim nach einem Einbruch vorübergehend nicht mehr ausreichend gesichert ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigungsleistungen gekürzt werden können oder gänzlich entfallen, wenn der Einbruch aufgrund grober Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel einer nicht abgeschlossenen Tür, erfolgte. Manche Versicherungspolicen sehen jedoch von einer Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ab.


Zusatzoptionen und -klauseln für umfassenderen Schutz

Es ist wichtig zu beachten, dass die Standardversicherungspolicen möglicherweise nicht alle Risiken abdecken. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzliche Optionen oder Klauseln in Ihren Versicherungsvertrag aufzunehmen, um einen umfassenderen Schutz zu erhalten. Eine spezielle Klausel im Versicherungsvertrag kann beispielsweise Schäden am Gebäude durch Einbrüche, Einbruchsversuche oder die Entfernung von Graffiti abdecken.

Es ist jedoch zu beachten, dass in vielen Versicherungsverträgen Einbruchschäden ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen sein können. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und sich bei Unklarheiten an Ihren Versicherungsberater zu wenden.

Steigende Risiken: Wohnungseinbrüche im Fokus

Während wir uns bemühen, unsere Häuser so sicher wie möglich zu machen, sollten Sie dennoch beachten, dass das Risiko von Wohnungseinbrüchen in Deutschland zunimmt. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland stieg im Jahr 2022 um 21,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Trend scheint sich fortzusetzen, da Einbrecher in Deutschland nach den pandemiebedingten niedrigeren Einbruchsraten nun wieder vermehrt aktiv zu werden scheinen.

Dies unterstreicht die Bedeutung eines umfassenden Schutzes, einschließlich der Wahl der richtigen Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung, der Ergreifung von Präventionsmaßnahmen und der Übernahme von Eigenverantwortung. Es ist auch wichtig, sich über die aktuellen Einbruchstrends und -risiken in Ihrer Region zu informieren, um Ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anzupassen.

Auswahl der richtigen Ge­bäude­ver­si­che­rung

Die Auswahl der richtigen Ge­bäude­ver­si­che­rung ist ein wichtiger Schritt für Immobilienbesitzer zur Sicherung Ihres Eigentums gegen Einbruchschäden. Beachten Sie, dass die Beiträge und Leistungen von verschiedenen Anbietern für Wohngebäudeversicherungen erheblich variieren können. Daher ist es wichtig, verschiedene Angebote zu ver­gleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Es kann auch hilfreich sein, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Wahl treffen. Ein Versicherungsberater kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken zu beurteilen und den besten Versicherungsschutz für Sie zu finden.


Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz vor Einbruch eine Kombination aus der richtigen Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung, effektiven Sicherheitsvorkehrungen und verantwortungsvollem Verhalten erfordert. Es ist auch wichtig, die Versicherungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und sich über die aktuellen Einbruchstrends und -risiken in Ihrer Region zu informieren. Letztendlich ist der beste Schutz der, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken zugeschnitten ist. Denn ein sicheres Zuhause ist mehr als nur ein Ort - es ist ein Gefühl.


Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt Einbruchschäden am Gebäude?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt normalerweise Einbruchschäden am Gebäude, während die Haus­rat­ver­si­che­rung Schäden an Möbeln und Kleidung abdeckt.

In welcher Versicherung ist Einbruch versichert?

Ein Einbruch ist durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt. Diese Versicherung ersetzt die Wertgegenstände, die gestohlen wurden, und die entstandenen Schäden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Polizei und Versicherung schnell informieren und im Schadensfall korrekt handeln.

Welche Versicherung zahlt aufgebrochene Tür?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt für aufgebrochene Türen, da sie Schäden durch Einbruch und Diebstahl abdeckt. Dies umfasst Objekte innerhalb der Wohnung des Versicherten und an anderen Orten.

Was deckt die Ge­bäude­ver­si­che­rung bei einem Einbruch ab?

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten für Beschädigungen an der Eingangstür, die durch einen Einbruch entstanden sind.

Was sind Vandalismusschäden nach einem Einbruch?

Vandalismusschäden nach einem Einbruch sind willkürliche Zerstörungen oder Beschädigungen am Gebäude, die über das hinausgehen, was für den Diebstahl selbst notwendig ist. Es handelt sich um unnötige Schäden.

 


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