Ein Rechtsstreit kostet immer Geld. Ihr Gegner muss diese Kosten nur dann übernehmen, wenn er vor Gericht verliert. Daher scheuen viele solch eine Auseinandersetzung aus Angst vor den entstehenden Kosten – und das selbst wenn sie im Recht sind. Eine Rechtsschutz-Versicherung kann sämtliche Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten abdecken, die Sie führen müssen.
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Einzelheiten zur Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung
Alle rechtlichen Belangen können grundsätzlich versichert werden. Je nach Bedarf können für verschiedene juristische Bereiche spezielle Versicherungen abgeschlossen werden.
Zusätzlich kann das Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr versichert werden. Für:
Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Fahrzeuge
Fahrer nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge
Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste
Was ist nicht versichert?
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
Streitigkeiten, die bei der Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
Folgende Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen:
Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
Kosten, die ein Anderer übernehmen müsste, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht
Leistungsarten
Die Rechtsschutzversicherung enthält verschiedene Leistungen:
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen
Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt
Welche Kosten sind versichert?
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet Die Rechtsschutzversicherung deckt eine Vielzahl für
Kosten des eigenen Anwalts
Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
Gerichtsvollzieherkosten
Kosten eines eigenen Sachverständigen
Kosten zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
Kosten zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
Kosten bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
Wer ist versichert?
Je nach Bedarf lassen sich verschiedene Personen versichern:
Versicherungsnehmer
Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
Minderjährige Kinder
Volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
Wo gilt die Versicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Verschiedene rechtliche Auseinandersetzungen müssen in Deutschland ausgetragen werden, z.B. besteht der Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Gerichten.
Gibt es Wartezeiten?
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im
Arbeits-Rechtsschutz
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Dies soll verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn sich ein Schadensfall bereits abzeichnet.
Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag direkt anschließt. Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
im Familien- und Erbrecht
bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug
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