Versicherungen für Beamte

Unter den ganzen Arbeitnehmergruppen genießt der Beamte einen gewissen Sonderstatus. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beamten den Staat in sämtlichen Aufgaben funktionsfähig halten sollen. Es wäre nicht sonderlich praktikabel oder vorstellbar bei einem Regierungswechsel das ganze Personal komplett auszutauschen. Das würde höchstwahrscheinlich ein ziemliches Chaos verursachen und zu einer Störung der täglichen Arbeitsabläufe führen.

Der große Beamtenapparat mit all seinen Verwaltungseinheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation: Ein Beamter stellt seine Arbeitskraft für den Dienst am Staat zur Verfügung, dieser garantiert Ihm im Gegenzug ein lebenslanges angemessenes Auskommen.

Hinsichtlich der Ruhestands- und Krankenversorgung sowie der Haftung für beruflich verursachte Schäden bestehen große Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten oder Arbeitern in der freien Wirtschaft.

Dies gilt auch für Richter oder Soldaten deren Dienstverhältnis beamtenähnlich ist. Diese ganzen Besonderheiten müssen bei Ihren Versicherungen berücksichtigt werden, damit es im Schadensfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt.



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Die drei Phasen eines Beamten

Beamter auf Widerruf: Der Beamte absolviert seine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. In diesem Status erhält er als Dienstbezeichnung „Anwärter / Referendar im höheren Dienst“. Das Dienstverhältnis endet mit dem endgültigen Bestehen bzw. Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Beamter auf Probe: Hat der Beamte seine Laufbahnprüfung erfolgreich bestanden und findet weiter Dienstverwendung so wird er zum „Beamten auf Probe“ verbeamtet. Die Probezeit in dieser Phase dauert im Normalfall drei Jahre, kann aber auch verkürzt oder verlängert werden. Während der Probezeit erfolgen durch den Vorgesetzten zwei dienstliche Beurteilungen der die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung feststellt.

Beamter auf Lebenszeit: Beamter auf Lebenszeit (BaL) ist eines Staus, welcher einem Beamten auf Probe nach Beendigung seiner Probezeit verliehen wird. Durch den Dienstvorgesetzten erfolgt eine Umwandlung des Beamtenverhältnisses durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde.

Das Alimentationsprinzip

Der Dienstherr trägt die Verpflichtung, die Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit oder Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen, einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.  Dieses Prinzip ist auch der Grund, weshalb Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen.

Bei Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär oder der Absicherung bei Dienstunfällen etc. beteiligt sich der Dienstherr grundsätzlich immer, jedoch ist diese Absicherung nicht vollumfänglich ausreichend. Durch die Teilübernahme gewisser kosten, entsteht dem Beamten eine sogenannte Versorgungslücke, diese kann mit zusätzlichen privaten Versicherungen geschlossen werden.

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Welche Versicherungen braucht ein Beamter?

Anwartschaftsversicherung, Pflegepflichtversicherung, Krankenversicherung:

Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr nicht die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird eine anteilige Erstattung der Kosten für Arztbehandlungen, Heilmittel oder Behandlungen beim Zahnarzt gewährt. Die Höhe der Erstattungen richtet sich nach der höhe des Beihilfesatzes. Die Höhe Ihres Beihilfesatzes hängt von Ihrem Familienstatus, Kinderstatus und dem Bundesland in welchem Sie tätig sind ab. Sie als Beamter haben die Möglichkeit, den Teil der Arztkosten, Behandlungskosten etc. die nicht von der Beihilfe übernommen werden, über eine private Krankenversicherung für Beamte abzudecken. Die Erstattungsätze können in solchen Tarifen individuell an Ihre Beihilfesätze angepasst werden. Beamte können sich auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern, diese wird allerdings im Vergleich zur privaten Krankenversicherung nicht gefördert. Für Beamtenanfänger, also Beamte auf Widerruf gibt es spezielle Einsteigertarife.

Soldaten und Bundespolizisten erhalten in Krankheitsfällen, die Ihnen anfallenden Kosten von Ihrer Heilfürsorge des jeweiligen Bundeslandes erstattet. Sie benötigen daher keine private Krankenversicherung. Mit Beendigung der Dienstzeit, also der Versetzung in den Ruhestand entfällt die freie Heilfürsorge, sie als Beamter bekommen nun Leistungen aus der Beihilfe. Von dem her ist es empfehlenswert eine Pflegepflichtversicherung und eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Benötigen Sie als Beamter eine Krankenversicherung, können Sie mit einer kleinen Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen vollwertigen Krankenversicherungstarif wechseln. Mit einer sogenannten großen Anwartschaft sichern Sie sich nicht nur Ihren Gesundheitszustand, sondern auch ein jüngeres Eintrittsalter.

Diensthaftpflichtversicherung:

Bedienstete im öffentlichen Dienst, haften für Schäden, die Sie Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen (§ 839 BGB). Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zu kommen. Auch gegenüber dem Dienstherrn können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Deshalb ist eine auf den konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht unerlässlich. Diese übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzforderungen für Sie.

Je nach Tätigkeitsfeld kann die Diensthaftpflichtversicherung um den Verlust von Dienstausrüstung oder Regress bei Dienstwagennutzung erweitert werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann für Sie als Single oder Ihre ganze Familie abgeschlossen werden. Zusätzlich ist der Einschluss für den Privaten Bereich möglich. Bei Ehepartnern gilt zu beachten, dass jeder für sich eine eigenständige Diensthaftpflichtversicherung besitzen muss.

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Dienstunfähigkeitsversicherung:

Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht gleich Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden als „dienstunfähig“ erklärt. Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun. Meist wir die Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt welcher ein Gutachten erstellt festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status, Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Neben der oben geschilderten allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch die spezielle Dienstunfähigkeit z.B. für den Vollzugsdienst, Zoll, Polizei oder die Feuerwehr. Die spezielle Dienstunfähigkeit ist bei Beamten in besonderen Bereichen gegeben, wenn sie diese spezielle Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dadurch fallen die gewährten Besoldungszuschläge weg und es entsteht ein erheblicher Einkommensverlust, weil nur noch eine verwaltende Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Wichtig ist die Dienstunfähigkeitsversicherung vor allem für junge Beamte! Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird, erhält er das Ruhegehalt. Allerdings; besteht ein Anspruch darauf erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren! Beamte, die die die ersten fünf Jahre noch nicht überstanden haben, erhalten kein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an, ein beachtliches Niveau wird aber meist kurz vor Pensionsalter erreicht. In der Zeit davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke dementsprechend groß. Wer meint, er habe einen Beruf oder eine Tätigkeit die überwiegend am Schreibtisch stattfindet und deshalb nicht dienstunfähig werden kann, der irrt sich. Die deutsche Rentenversicherung gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig erwerbs- oder berufsunfähig wird. Diese Angaben lassen sich auf die Dienstunfähigkeit übertragen.

Hier ein Auszug der Häufigsten Ursachen für eine Berufs- Dienstunfähigkeit:

Private Unfallversicherung:

Sie als Beamter genießen bei Arbeitsunfällen keinen Schutz über die Sozialversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Erleiden Sie währen Ihrem Dienst einen Unfall greift bei Ihnen die Dienstunfallfürsorge. Zu den Versicherungssummen gibt es keine Bundeseinheitlichen Regelungen. Deshalb empfehlen wir Ihnen sich bei Ihrem Dienstherrn über gewisse Leistungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt; Eine Auszahlung findet immer nur für die Dauer der Beeinträchtigung innerhalb Ihres Erwerbslebens statt. Hohe Kosten, die Ihnen aus einer Invalidität entstehen können, sind in der Regel nicht abgedeckt. Zur Absicherung von hohen, einmaligen Invaliditätsleistungen empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Mit dieser sichern Sie sich z.B. die Übernahme der Kosten für das behindertengerechte Ausbauen Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Autos. 

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Private Altersvorsorge:

Das Ruhegehalt beträgt nach 40 Dienstjahren rund 70% der letzten Bezüge. Erreicht ein Beamter keine 40 Dienstjahre fällt das Ruhegehalt dementsprechend geringer aus. Als Grundlage zur Berechnung dienen nur die ruhegehaltsfähigen Bezüge. Die Beamtenversorgung liegt zwar deutlich über der gesetzlichen Rentenversicherung, dennoch entsteht mit etwa 30% weniger Einkommen eine große Lücke. Aufgrund dieser Thematik heißt es auch für Beamte: Sparen fürs Alter.

Und je früher man mit der privaten Altersvorsorge beginnt, desto weniger muss man monatlich beiseitelegen. Zusätzlich wirkt sich der Zinseszinseffekt positiv auf die Höhe der Ablaufleistung aus. Am deutschen Versicherungsmarkt gibt es für die private Altersvorsorge viele verschieden Möglichkeiten. Indexpolicen, ETF-Sparpläne oder Fondsgebunde Tarife sind nur ein kleiner Teil davon. Um heraus zu finden welcher Tarif am besten zu Ihnen passt, können Sie hier Ihren persönlichen Termin bei uns vereinbaren.


Beamte genießen in Deutschland wie Eingangs beschrieben einen Sonderstatus. Deshalb finden wir, dass Sie als Beamter, ein klar geregelten und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz benötigen.

Die Finanzprofis aus dem Allgäu, stehen Ihnen zu allen Themen gerne zur Verfügung.