Zuschüsse des Staates
Weiterhin haben Beamte hinsichtlich der Krankenversicherung den Vorteil, dass Ihnen die sogenannte Beihilfe zusteht. Das bedeutet, dass die Versicherten von ihrem jeweiligen Dienstherrn einen Zuschuss zu bestehenden Behandlungskosten bekommen. Dessen Höhe hängt vom jeweils bestehenden Bundes- oder Landesrecht sowie von den individuellen Lebensumständen des Beamten ab. Im Normalfall liegt sie bei mindestens 50 Prozent, bei Beamten mit mehr als einem Kind und Pensionären bei 70 Prozent.
Auch für die Familienmitglieder des Beamten hat das Vorteile: So sind Ehe- oder Lebenspartner von Beamten innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen ebenfalls mit 70 Prozent beihilfeberechtigt, Kinder sogar mit 80 Prozent.
Konkret bedeutet das, dass sich der Dienstherr direkt an anfallenden medizinischen Kosten in Form der Beihilfe beteiligt. Der Beamte selbst muss nur noch den jeweiligen Eigenanteil tragen. Private Krankenversicherungen für Beamte werden deswegen auch als Beihilfe- oder Restkostenversicherung bezeichnet, da sie nur die Kosten abdecken, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Anders als zum Beispiel Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung müssen Beamte und Beamtenanwärter, die über einen Beihilfeanspruch verfügen, nur einen Teil der medizinischen Kosten versichern. Dafür werden – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – speziell vergünstigte Tarife angeboten.
Wichtig zu wissen: Eine Beihilfeversicherung zahlt zu 100 Prozent für Leistungen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Beihilfe Höchstbeträge für Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnersatz festlegt.
Sobald sich der Beihilfesatz durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung ändert, muss eine Anpassung des privaten Krankenversicherungsschutzes erfolgen.
PKV und die Beamtenöffnungsklausel verstehen
Um zu einer privaten Krankenversicherung wechseln zu können, müssen zunächst einige Angaben zum Gesundheitsstatus und eventuell bestehenden Vorerkrankungen erfolgen. Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte aber von der Beamtenöffnungsklausel profitieren. Diese lässt auch eine entsprechende Versicherung im Fall von schweren Vorerkrankungen zu. Bei der Öffnung handelt es sich um eine freiwillige Option, die von den meisten Krankenversicherern im PKV-Verband angeboten wird.
Sie bezweckt, dass die jeweiligen Personen innerhalb der ersten 6 Monate der erstmaligen Verbeamtung nicht aufgrund ihres hohen Alters oder bestehenden Vorerkrankungen abgelehnt werden dürfen. Für bestimmte Tarife der Öffnungsaktion besteht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Anbieter für diese Tarife lediglich einen Risikoaufschlag von bis zu 30 Prozent auf den Beitrag festlegen kann. Dabei dürfen keine Leistungen ausgeschlossen werden.